Elternzeitvertretungen bei der Stadt Osnabrück

Elternzeitvertretungen bei der Stadt Osnabrück / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Ausschuss für Personal, Chancengleichheit und Digitalisierung am 10.09.2024

05.09.24 –

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der (Nach-)Besetzung von Stellen im Fall von Elternzeitvertretungen fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche grundsätzliche Praxis der Vertretung verfolgt die Verwaltung bei der (Nach-)Besetzung von Stellen, wenn die Stelleninhaberin in Mutterschutz geht bzw. Stelleninhaber:innen in Elternzeit gehen und hat sich diese Praxis in den vergangenen Jahren verändert?
  2. Gibt es einen einheitlichen Umgang in der Verwaltung bei Vertretungen für Elternzeiten?
  3. Gibt es derzeit Stellen, bei denen keine Elternzeitvertretung erfolgt ist – und wenn ja, wie viele und in welchen Fachbereichen?


In ihrer Mitteilungsvorlage vom 09.09.2024 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.:

Sobald eine Mutterschutzfrist bzw. Elternzeitvertretung in den Fachbereichen, Ämtern und Referaten bekannt wird, erfolgt dort innerhalb der dezentralen Ressourcenverantwortung die Prüfung einer notwendigen Ausschreibung. Der Arbeitsplatzanspruch der Mitarbeitenden richtet sich nach der Richtlinie zur Rückkehr in den Beruf nach Eltern-, Pflege- und Familienpflegezeit vom 29. April 2024 (s. Anlage).

Bei einer Mitteilung der Fachbereiche, Ämter oder Referate über die Notwendigkeit einer Elternzeitvertretung erfolgt die Ausschreibung gemäß des Ausschreibungsauftrages. Innerhalb des Jahres 2023 erfolgten insgesamt 8 befristete Ausschreibungen zur Elternzeitvertretung; im laufenden Jahr 2024 erfolgten bisher 11 Ausschreibungen.

Innerhalb des Bereiches der pädagogischen Fachkräfte der Kindertagesstätten und der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter hat sich die Vorgehensweise in den letzten Jahren dahingehend geändert, dass in der Regel keine befristeten Ausschreibungen zur Vertretung des Mutterschutzes bzw. Elternzeit mehr erfolgen. Durch die Beschlüsse VO/2019/3839, VO/2021/7338 und VO/2023/1777 besteht die Legitimationen von unbefristeten Einstellungen. Ungeachtet des in dem Moment lediglich befristeten Bedarfes, ist der Bedarf innerhalb der Arbeitgeberin Stadt Osnabrück durch eine große Fluktuation und Bewegung in dem Segment immer gegeben.

Zu 2.:

Innerhalb des Rahmens der o.g. Richtlinie und durch die dezentrale Ressourcenverantwortung kann auf verschiedene Weise mit einer notwendigen Mutterschutz- bzw. Elternzeitvertretung reagiert werden (siehe auch Punkt 1. und Punkt 3.).

Zu 3.:

Neben einer Ausschreibung zur befristeten Mutterschutz- bzw. Elternzeitvertretung ist es möglich, dass die Fachbereiche, Ämter und Referate anderweitige Lösungen für die Vakanz finden und keine Ausschreibung von Mutterschutz- bzw. Elternzeitvertretungen erforderlich ist. Hierüber erfolgt keine Dokumentation, daher kann die Anfrage nicht mit Zahlen hinterlegt werden. Eine anderweitige personalwirtschaftliche Lösung kann durch befristete Stundenaufstockungen der Mitarbeitenden erfolgen, einer temporären Aufgabenumverteilung oder durch Rückkehr (Sonderurlaub, Krankheit, Elternzeit, etc.) einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters.

Kategorie

Anfrage | Gleichstellungspolitik | Verwaltung

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