23.09.25 –
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Osnabrück hat im Juli 2021 die Fortschreibung des Gleichstellungsaktionsplans 2021-2025 und dessen Umsetzung im genannten Zeitraum beschlossen (VO/2020/6141-01). Im März 2024 wurde von Seiten des Gleichstellungsbüros eine Zwischenevaluation zum Gleichstellungsaktionsplan 2021-2025 vorgelegt (VO/2024/2868).
Eine im Zusammenhang mit der Geschlechtergerechtigkeit und den Lebensrealitäten von Frauen und Männer in Osnabrück weitere wichtige Berichterstattung stellt der Gender-Datenreport dar. Dieser wurde erstmals 2020 veröffentlicht und für die Jahre 2021, 2022 und 2023 fortgeschrieben.
Wir fragen die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 30.09.2025 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Eine Fortschreibung des Gleichstellungsaktionsplanes ist geplant. Die Endevaluation, die planmäßig Ende 2025 ansteht, wird aufgrund von personeller Unterbesetzung im Gleichstellungsbüro auf das Jahr 2026 verschoben. Hierfür ist ein neues Beteiligungsverfahren mit den anderen verwaltungsinternen Dienststellen geplant. Dies muss zunächst allerdings noch konzipiert werden. Um den Prozess vorzubereiten, hat sich das Gleichstellungsbüro bei dem interkommunalen Projekt „Gruppenberatung Europäische Gleichstellungscharta“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten beworben, wo es angenommen wurde. Der Beratungsprozess wird im September 2025 zu Ende geführt, woraus ein auf den Erfahrungsaustausch abgestimmtes Vorgehen sowie ein Zeitplan erwächst. Dieser soll für 2026 dann die Grundlage für den neuen Gleichstellungsaktionsplan bilden. Die politischen Gremien werden bei der Genehmigung des Planes und der dort enthaltenen Maßnahmen durch einen Beschluss einbezogen.
Zu 2.:
Aufgrund der personellen Situation im Gleichstellungsbüro entfällt der Gender-Datenreport für das Jahr 2024. Eine Analyse des Zeitraumes 2020-2024 ist nicht geplant.
Zu 3.:
Die Maßnahmen, die auf Grundlage des Gleichstellungsaktionsplans 2021-2025 umgesetzt wurden, sind der Zwischenevaluation zu entnehmen (siehe Mitteilungsvorlage: VO/2024/2868). Die für die Zukunft geplanten Maßnahmen werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum neuen Gleichstellungsaktionsplan ermittelt und den politischen Gremien zur Kenntnis und Abstimmung vorgelegt werden. Dies wird voraussichtlich 2026 der Fall sein.
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