
14.03.17 –
Beschluss:
1. Mit Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 werden die Elternbeiträge um 5% erhöht.
2. Zum Kindergartenjahr 2019/2020 werden die Elternbeiträge um 4% erhöht.
3. Mit dem Kindergartenjahr 2020/2021 wird die bestehende Geschwisterkindregelung geändert. Für das 2. Kind ist ein hälftiger Betrag zu zahlen. Für alle weiteren Kinder ist kein Betrag zu zahlen.
4. Ebenfalls zum Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgt die Einführung einer neuen, sozialverträglichen Gebührenstruktur zur Erhebung der Elternbeiträge, welche sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung der Zahl der Kinder richtet. Das Finanzziel der Reduzierung des Zuschussbedarfes durch die neue Gebührenstruktur bis 2023 wird auf mindestens 1.000.000 € festgesetzt. Die Umsetzung dieses Finanzziels erfolgt in drei Schritten: 2020/2021: 300.000 €; 2021/2022: 350.000 € und 2022/2023 350.000 €.
5. Die Erhebung der Elternbeiträge soll mit einem geringen Verwaltungsaufwand verbunden sein. Die Verwaltung wird beauftragt, die künftige Gebührenstruktur und die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen mit den freien Trägern abzustimmen und dem Rat im Herbst 2018 die dafür erforderlichen Beschlüsse vorzulegen.
6. In diesen Kontext ist auch eine jährliche Anpassung der Beiträge orientiert an den tarifbedingten Kostensteigerungen oder am Preissteigerungsindex einzubeziehen.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Finanzielle Handlungsfähigkeit (Ziel 2016 – 2020)
Beratungsergbenis im Finanzausschuss 07.03.2017:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
Beratungsergebnis Rat 14.03.2017:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
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