29.07.14 –
Beschluss:
Der Rat stimmt dem vorliegenden Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 600 - Einkaufszentrum Neumarkt (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zu und ermächtigt den Oberbürgermeister zur schriftlichen Annahme des Angebots der Vorhabenträgerin.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion und des Oberbürgermeisters angenommen.
Medien
Kategorie
Am 22. März 2026 wählt Rheinland-Pfalz einen neuen Landtag. Für uns ist klar: Wir schützen, was uns schützt. Nur GRÜNE sorgen für eine für alle [...]
Über 25 Unternehmen aus verschiedenen Branchen richten einen klaren Appell an die Bundesregierung: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien darf [...]
Nach der Energiepreiskrise durch den Krieg in der Ukraine erleben wir derzeit erneut einen Preisschock bei den Öl- und Gaspreisen. Mit dem [...]