10.03.26 –
Sachverhalt:
Die Europäische Union verschärft die Luftqualitätsgrenzwerte ab 2030 deutlich. Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) wird von 40 μg/m³ auf 20 μg/m³ halbiert, der Grenzwert für Feinstaub (PM2,5) sinkt von 25 μg/m³ auf 10 μg/m³.
Diese Verschärfung ist Ausdruck neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen von Luftschadstoffen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt sogar noch niedrigere Werte (NO2: 10 μg/m³; PM2,5: 5 μg/m³), da bereits unterhalb der bisherigen Grenzwerte gesundheitliche Beeinträchtigungen nachweisbar sind.
Auch in Osnabrück besteht weiterhin Handlungsbedarf:
Zwar wurden durch die Umweltzone, die Förderung des Radverkehrs, den Ausbau und Elektrifizierung des ÖPNV sowie die Modernisierung der Busflotte deutliche Verbesserungen erreicht. Diese Maßnahmen haben dazu beigetragen, die bisherigen EU-Grenzwerte einzuhalten.
Doch das Vorsorgeprinzip verlangt mehr als die bloße Einhaltung von Mindeststandards.
Luftverschmutzung trifft nicht alle Menschen gleichermaßen. Besonders belastet sind Anwohner:innen stark befahrener Straßen, häufig in dicht bebauten Quartieren. Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Atemwegserkrankungen sind gesundheitlich besonders gefährdet. Saubere Luft ist daher auch eine Frage der Umweltgerechtigkeit.
Zudem besteht eine klare rechtliche Verpflichtung, die neuen Grenzwerte ab 2030 einzuhalten. Ein Abwarten birgt das Risiko späterer gerichtlicher Auseinandersetzungen und kurzfristiger Zwangsmaßnahmen. Frühzeitiges, planvolles Handeln schafft hingegen Planungssicherheit für Stadt, Wirtschaft und Bürgerschaft. Im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität zum Schutz der Gesundheit, zur Stärkung der Lebensqualität und zur Sicherung einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
gez. Jens Meier
Gruppe Grüne/Volt
gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion
Kategorie
Anfrage | Gesundheit, Verbraucherschutz | Klimaschutz | Natur und Umwelt | Verkehr
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