BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Auswirkungen der verschärften EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe ab 2030

Auswirkungen der verschärften EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe ab 2030 / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt in der Ratssitzung am 17.03.2026

10.03.26 –

Sachverhalt:

Die Europäische Union verschärft die Luftqualitätsgrenzwerte ab 2030 deutlich. Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) wird von 40 μg/m³ auf 20 μg/m³ halbiert, der Grenzwert für Feinstaub (PM2,5) sinkt von 25 μg/m³ auf 10 μg/m³.

Diese Verschärfung ist Ausdruck neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen von Luftschadstoffen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt sogar noch niedrigere Werte (NO2: 10 μg/m³; PM2,5: 5 μg/m³), da bereits unterhalb der bisherigen Grenzwerte gesundheitliche Beeinträchtigungen nachweisbar sind.

Auch in Osnabrück besteht weiterhin Handlungsbedarf:

  • Der NO₂-Jahresmittelwert am Schlosswall lag zuletzt bei rund 27 μg/m³ (2023) – damit über dem künftigen EU-Grenzwert von 20 μg/m³.
  • Am Standort Neuer Graben/Neumarkt lagen die Werte zuletzt bei rund 32 μg/m³ (2022) – damit deutlich über dem neuen 2030-Wert.
  • Beim Feinstaub (PM2,5) bewegen sich die Jahresmittelwerte bei etwa 8–10 μg/m³ – nahe am künftigen EU-Grenzwert, aber deutlich über der WHO-Empfehlung.

Zwar wurden durch die Umweltzone, die Förderung des Radverkehrs, den Ausbau und Elektrifizierung des ÖPNV sowie die Modernisierung der Busflotte deutliche Verbesserungen erreicht. Diese Maßnahmen haben dazu beigetragen, die bisherigen EU-Grenzwerte einzuhalten.

Doch das Vorsorgeprinzip verlangt mehr als die bloße Einhaltung von Mindeststandards.

Luftverschmutzung trifft nicht alle Menschen gleichermaßen. Besonders belastet sind Anwohner:innen stark befahrener Straßen, häufig in dicht bebauten Quartieren. Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Atemwegserkrankungen sind gesundheitlich besonders gefährdet. Saubere Luft ist daher auch eine Frage der Umweltgerechtigkeit.

Zudem besteht eine klare rechtliche Verpflichtung, die neuen Grenzwerte ab 2030 einzuhalten. Ein Abwarten birgt das Risiko späterer gerichtlicher Auseinandersetzungen und kurzfristiger Zwangsmaßnahmen. Frühzeitiges, planvolles Handeln schafft hingegen Planungssicherheit für Stadt, Wirtschaft und Bürgerschaft. Im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität zum Schutz der Gesundheit, zur Stärkung der Lebensqualität und zur Sicherung einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche konkreten rechtlichen Verpflichtungen ergeben sich aus den ab 2030 geltenden EU-Grenzwerten für NO2 (20 μg/m³ Jahresmittel) und PM2,5 (10 μg/m³ Jahresmittel)?
  2. Welche Anpassungen bestehender Luftreinhalte- und Verkehrskonzepte werden erforderlich und welche rechtlichen sowie finanziellen Risiken drohen bei einer Nichteinhaltung?
  3. Welche konkreten Überlegungen gibt es hinsichtlich einer standortgenauen Analyse, die insbesondere hochbelastete Bereiche wie den Schlosswall oder den Neuen Graben/Neumarkt betrachtet und die Betroffenheit vulnerabler Bevölkerungsgruppen (Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen) berücksichtigt?

gez. Jens Meier
Gruppe Grüne/Volt

gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion

Kategorie

Anfrage | Gesundheit, Verbraucherschutz | Klimaschutz | Natur und Umwelt | Verkehr

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