13.11.12 –
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen zur Verfügung stehen, um die Stromkosten für einkommensschwache Haushalte in Osnabrück auf einem sozialverträglichen Niveau zu halten. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Osnabrück zu suchen. Geprüft werden soll unter anderem:
Die Eignung spezieller Tarife, zum Beispiel eines Prepaid-Tarifs oder eines Stromspartarifs (z.B. kein Grundpreis, Grundkontingent an KWh zum ermäßigten Festpreis, höherer Arbeitspreis pro KWh).
Intensivierung des Informationsaustausches zwischen dem Fachbereich Soziales und Gesundheit sowie dem Jobcenter und den Stadtwerken.
Erhalt und ggf. Ausbau kostenloser Energieeinsparberatung für einkommensschwache Haushalte wie der Aktion „Stromsparcheck" der Caritas und entsprechenden Aktivitäten der Verwaltung und den Stadtwerken.
Die Zahlung von Prämien für den Ersatz von energieintensiven Altgeräten durch energieeinsparende Neugeräte, ggf. durch den Einsatz der Kommune über die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene.
Der Einsatz der Kommune über die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene für eine gerechte Kostenverteilung der Umlagen auf alle Verbraucher, auch solche gewerblichen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen.
Der Rat appelliert an den Deutschen Bundestag, das EEG zur Förderung erneuerbarer Energien zu erhalten und sozialverträglich zu gestalten, so dass die Belastungen für einkommensschwache Haushalte begrenzt bleiben und dennoch Anreize zum Energieeinsparen bestehen bleiben.
Beratungsergebnis:
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