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03.09.19
Sachverhalt:
Die Stadt Heidelberg plant nach einem Zeitungsbericht https://www.sueddeutsche.de/politik/klimanotstand-klimaerwaermung-staedte-1.4560324 die Gewerbesteuer für Betriebe zu senken, die sich klimafreundlich verhalten. Wir fragen die Verwaltung:
1. Frage: Sieht die Verwaltung rechtliche Möglichkeiten, eine Staffelung der Gewerbesteuer unter Berücksichtigung der "Klimafreundlichkeit" von Betrieben vorzunehmen?
Antwort: Der § 16 Abs. 4 des Gewerbesteuergesetzes schreibt ausdrücklich vor, dass der Hebesatz für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen der gleiche sein muss. Deshalb ist eine Staffelung der Gewerbesteuer nicht möglich. Der Steuerabteilung der Stadt Heidelberg sind derartige Überlegungen im Übrigen nicht bekannt.
2. Frage: Wenn ja, wie ließe sich eine solche Staffelung mit vertretbarem Verwaltungsaufwand weitgehend aufkommensneutral durchführen und umsetzen?
Antwort: Da eine Staffelung nicht möglich ist, entfallen derartige Überlegungen.
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