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24.12.11 –
Verfassungsrechtlich ist das Recht auf kommunale Selbstverwaltung nach dem Grundgesetz Artikel 28 Abs. (2) garantiert: "Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln." Doch wie wird das auf kommunaler Ebene praktisch umgesetzt? Welche Akteure sind beteiligt? Wie laufen die Verfahren und Bürgerbeteiligung in der demokratischen Gemeinde ab? Ein Überblick.
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