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12.11.21 –
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das für die innerstädtische Entwicklung strategisch wichtige Grundstück an der Klosterstraße 27 einschließlich aufstehender Gebäude und Nebenanlagen eigentumsrechtlich für die Stadt zu sichern.
2. Die Höhe des Kaufpreises entspricht dem Preis, den der Nutzer des Vorkaufsrechts in Ausübung dieses Rechts zu zahlen hat, zuzüglich der Kaufnebenkosten, die mit der Ausübung des Vorkaufsrechts und mit dem nachfolgenden Ankauf durch die OBG GmbH verbunden sind.
3. Der Ankauf erfolgt, nachdem der Nutzer des Vorkaufsrechts das ihm eingeräumte Vorkaufsrecht an dem unter 1. bezeichneten Grundstück gegenüber dem Verkäufer, ausgeübt hat. Der Kauf erfolgt zu den gleichen inhaltlichen Konditionen, zu denen der Nutzer des Vorkaufsrechts das Grundstück erwirbt.
Sachverhalt:
Die Liegenschaft an der Klosterstraße 27 stellt mit ca. 13.000 m2 für die innerstädtische Weiterentwicklung Osnabrücks eine große Chance und aufgrund seiner zentralen Lage ein hohes kulturelles Entwicklungspotenzial mit besonderer Bedeutung für die städtebauliche und damit infrastrukturelle Gestaltung im Übergang von Zentrum und Gartlage/Schinkel dar. Dies gilt es zukunftsorientiert abzusichern; ein Erwerb durch die Stadt ist insbesondere im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklung sinnvoll und investitionsrelevant.
Derzeit wird das Grundstück nur eingeschränkt von unterschiedlichen Nutzergruppen für verschiedene Funktionen gewerblich genutzt. Grundsätzlich aber ist das Areal in herausragender Weise dazu geeignet, um hier nachhaltig einen Kultur- und Handwerkshof zu entwickeln. Den dort ansässigen Bestandsmietern soll darüber hinaus eine belastbare Perspektive gegeben werden. Zusätzlich haben unterschiedliche gewerbliche und soziale Einrichtungen ein großes Interesse angemeldet, sich an dem Entwicklungsprozess durch Ansiedlung mit neuen Betrieben und Branchen zu beteiligen (bspw. Digital-Start-Ups, Kaffeerösterei, Hausbrauerei mit Gastronomieanschluss, u.Ä.). Diese Mischung entspricht dem Anforderungsprofil einer Großstadt wie Osnabrück im Hinblick auf seine Innovationskraft und Ausstrahlung im Bereich von Kultur- und Freizeitangeboten. Zugleich handelt es sich um einen Ort, an dem verschiedene Gewerbe, Handwerkerbetriebe und Kulturschaffende bzw. Kulturanbietende zusammenkommen, um neue Geschäftsmodelle auszuprobieren, oder alte wieder zu beleben sowie auch ganz neue Formen des gemeinwohlorientierten Wirtschaftens zu entwickeln.
Das nordöstlich der Osnabrücker Innenstadt liegende Grundstück hat somit hohe Entwicklungspotentiale als Standort für Handwerk, Gewerbe, Kunst und Kultur in einer spannenden Mischung und einem historischen Gebäude-Ensemble zugleich. Die bestehenden Hallen werden heute zum Teil gewerblich genutzt, eine Wohnnutzung ist auf dem Areal nur in untergeordnetem Umfang (z.B. Hausmeisterwohnung) und im Zusammenhang mit gewerblichen Nutzungen möglich.
Es handelt sich um eines der letzten Industrieareale der Stadt mit noch sichtbarem historischen Bezug. Mit dem Erwerb können diese Bezüge gesichert und zugleich das Areal weiterentwickelt werden.
Die Stadt hatte in Vorgesprächen zunächst selber versucht, das Grundstück zu einem zum jetzt in Rede stehenden vergleichbaren Preis zu erwerben. Jedoch hat zunächst ein privater Investor den Zuschlag erhalten. Dadurch ergibt sich für die Stadt nunmehr kurzfristig und für einen knappen Zeitraum die Option, über das einem Nachbarn zustehende Vorkaufsrecht das Grundstück in städtisches Eigentum zu überführen.
Die vorzufindenden Nutzungsstrukturen gehören baugeschichtlich zu den ältesten gewerblichen und industriellen Strukturen, die nach der Erschließung der Bereiche außerhalb der Wallstrukturen in Osnabrück entwickelt wurden. Das Gelände ist über die Liebigstraße und den Nonnenpfad vom Wallring und dem Altstadtbahnhof kommend gut erschlossen. Umgebend sind heterogene Nutzungsstrukturen anzutreffen. Westlich und südwestlich sind es Wohnnutzungen, südlich angrenzend befindet sich der Betriebshof der Stadtwerke, östlich sind es vornehmlich gemischte Strukturen und nördlich befindet das Betriebsgelände von Kabelmetal (KME).
Zum ehemaligen Industrieareal Klosterstraße 27 sind fünf Baukörper zugehörig, die als Gruppe baulicher Anlagen in das Verzeichnis der Kulturdenkmale nach § 3 Abs. 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetztes (NDSchG) eingetragen sind. Diese Gebäude sind ehemalige Produktions- und Lagerstätten der Maschinenfabrik Brück, Kretschel & Co., welche sie zwischen 1870 und 1970 erbaut hat. Die denkmalwerte Substanz umfasst als ältesten Baukörper das ehemalige Bürogebäude von ca. 1870.
Die Baukörper sind außerordentlich wichtige und bedeutende Zeugnisse der Industrialisierung in Osnabrück und vermitteln heute durch ihre Anordnung, der Kubatur und des Bautyps, deren Gestaltung sowie die Wahl der Baumaterialien einen Eindruck der damaligen Industriekultur. Hierdurch wird der Zeugnis- und Schauwert für die Ausprägung des Bautypus und Baustils sowie für die Wirtschafts- und Technikgeschichte definiert, welche die Eintragung ins Verzeichnis der Baudenkmale begründen. Diesen Wert gilt es für die Generationen zu erhalten und für die breite Öffentlichkeit wieder nutzbar und erlebbar zu machen.
Durch eine bauliche Erweiterung und die energetische Sanierung einzelner Gebäudeteile ergibt sich hieraus die Möglichkeit, das Areal weiteren Nutzungen zuzuführen und den Wert des Geländes nach und nach zu steigern und dabei auch positiv in die Umgebung auszustrahlen.
In unmittelbarer Nachbarschaft ist vor wenigen Jahren das Gebäude Liebigstraße 29 (u.a. ehem. portugiesisches Zentrum) sehr aufwändig renoviert und in Wert gesetzt worden, hier befinden sich Büros, Praxen und verschiedene Dienstleistungen, was sich insgesamt auf die Lagequalität und das gestalterische Erscheinungsbild im Straßenzug der Liebigstraße sehr positiv ausgewirkt hat.
Zur weiteren Begründung wird auf die Beratungsunterlagen des Verwaltungsausschusses vom 21.09.2021 verwiesen (VO/2021/7427).
gez. Volker Bajus
Gruppe Grüne/Volt
gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion
Abstimmungsergebnis:
In geheimer Abstimmung mit 25 Ja-, 15 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
Zur weiteren Entwicklung: https://fraktion-gruene-os.de/presse/pressemitteilungen-einzelansicht/article/enttaeuschung-ueber-geplatzten-ankauf/
Kategorie
Antrag | Arbeit, Wirtschaft | Kultur, Frieden | Stadtentwicklung | Themen
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