Antidiskriminierung in Osnabrücker Schützenvereinen

30.09.14 –

Anfang August 2014 ist im westfälischen Werl ein Muslim in seinem Schützenverein König geworden. Weil laut Satzung nur Christen im Verein zugelassen sind, hat ihr Dachverband, die Historischen Schützenbruderschaften (BDHS), auf den Rücktritt des muslimischen Schützenkönigs gedrungen (http://www.noz.de/deutschland-welt/nordrhein-westfalen/artikel/495899/ein-muslim-darf-in-werl-kein-schutzenkonig-sein). Bereits in der jüngeren Vergangenheit hat es beim Umgang mit homosexuellen Schützenkönigen, unter Hinweis auf Satzungsregelungen, die Forderung gegeben, dass homosexuelle Schützenkönige und Schützenköniginnen ihre Lebenspartner nicht als „Mitregenten“ wählen dürfen (http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13915955/Schwuler-Schuetzenkoenig-darf-nur-mit-Frau-auf-Thron.html). Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Gibt es in Osnabrück Schützenvereine, in deren Satzungen der Ausschluss von Angehörigen nichtchristlicher Religionen festgelegt ist und wie wird danach verfahren?
  2. Gibt es in Osnabrück Schützenvereine, in deren Satzungen festgelegt ist, dass homosexuelle Schützenkönige und Schützenköniginnen ihre Lebenspartner nicht als „Mitregenten“ wählen dürfen und wie wird damit umgegangen?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Osnabrück, den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Falle des Zuwiderhandelns in Osnabrücker Schützenvereinen zur Geltung zu verhelfen

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Anfrage | Kultur, Frieden | Migration, Integration | Queerpolitik

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