Änderungsantrag Bündnis 90/Die Grünen (TOP 5 j)
04.05.10 –
Abweichender Beschluss gem. Änderungsantrag von SPD und Grünen sowie dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion:
Die Beschlussfassung „Neue Konzeption Stadtbibliothek Osnabrück nach Schließung der Stadtteilbibliotheken und Kündigung der Mietverträge“ (TOP 6n) wird bis zur Ratssitzung am 15.06.2010 zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Kulturausschusssitzung am15.06.2010 zu prüfen, inwieweit die im Folgenden aufgeführten Punkte, die den Fortbestand einer stadtteilbezogenen Bibliotheksarbeit zugunsten einer „aufsuchenden Bibliotheksarbeit in den Stadtteilen“ sicherstellen sollen, in das dann zu beratende Konzept aufgenommen werden können. Die Erarbeitung von standortbezogenen Konzepten hat Vorrang vor kurzfristigen Lösungsansätzen. Das Konzept sollte folgende Punkte als Mindestvorgaben prüfen:
- Jeder einzelne Bibliotheksstandort sollte für sich betrachtet werden, um differenzierte Nachfolgelösungen zu finden. Bis zur Sitzung des Rates am 15.06.2010 sind konkrete und nachvollziehbare Lösungen zunächst für die Standorte vorzulegen, die kurzfristige Kündigungszeiten für die Bibliotheksräumlichkeiten aufweisen. Auch für die weiteren Schritte ist eine breite stadtteilbezogene Diskussion über die geplanten Maßnahmen und eine Würdigung aus der Bürgerbeteiligung resultierender Vorschläge zu realisieren.
- Die Einbindung der jeweiligen Akteure vor Ort ist nachvollziehbar darzustellen und zu erläutern.
- Die Einbindung der standortbezogenen Konzepte in das Gesamtkonzept der Stadtbibliothek ist darzustellen und zu erläutern.
- Es ist darzustellen, inwieweit durch den Einsatz des Bücherbusses und andere Möglichkeiten langfristig der flächendeckende Zugang zu Medien gewährleistet werden kann, um u.a. solche Besuchergruppen (Kinder, ältere Menschen etc.) einzubeziehen, die weniger mobil sind.
- Weiter vorzuhalten sind professionelle Ansprechpartner/innen. Die neuen Orte der Bibliotheksarbeit müssen fachlich betreut werden (Medienanschaffung, Organisation und Betreuung der Ehrenamtlichen). Dabei ist zu prüfen, inwieweit die perspektivisch wegfallenden 2,5 Stellen zumindest teilweise bis zum Wegfall dieser Stellen in den Stadtteilen eingesetzt werden können.
- Vorzusehen sind eine Vernetzung und Kooperation mit anderen Bibliothekseinrichtungen (Schul- und kirchliche Bibliotheken) sowie die Einbeziehung Räumlichkeiten religiöser Gemeinschaften sowie des Bibliotheksbusses als Lern- und Leseorten. Dort, wo Stadtteilzentren existieren, sollten sie vorrangig als neue Orte berücksichtigt werden.
- Zwingend zu verstärken ist eine allgemeine und zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit.
- Intensiviert werden müssen die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen und die Gewährleistung spezieller Dienstleistungen zur Förderung der Sprach-, Lese- und Medienkompetenz, die auch außerhalb der Bibliotheksräume (z.B. in Klassenzimmern) angeboten werden können. Beispiele wären das Bereitstellen von Medienkisten oder ein Bilderbuchkino in Kindertagesstätten.
- Zu schaffen sowie weiter zu betreuen sind Einsatzmöglichkeiten für ehrenamtliches Engagement und die Kooperation mit Runden Tischen, Vereinen, der Ehrenamtsagentur, Nachbarschaftshilfen und weiteren ehrenamtlichen Strukturen.
- Geprüft werden müssen weitere modellhafte Kooperationsprojekte in Form generationenübergreifender Angebote (z.B. Ansiedlung von Ausleih-, Lern- und Leseorten in Senioreneinrichtungen).
Ergänzung:
11. Der Haushaltskonsolidierungsbeitrag nach der Verwaltungsvorlage vom 1. März 2010 bei Zustimmung zum Medienetat in Höhe von 18.500,00 € muss erbracht werden.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen zwei Stimmen angenommen.