BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Strategie kommunaler Kulturförderung

Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 13 c)

20.10.09 –

Abweichender Beschluss:

1. Die „Strategie kommunaler Kulturförderung“ (Vorlage Nr. 6980) wird mit den kenntlich gemachten Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen beschlossen, wobeizum weiteren Verfahren folgende Änderungen festgelegt werden:

-          Einbringung der Handlungsszenarien im Rahmen der öffentlichen Kultur-Ausschusssitzung am 25. November 2009

-          Weitere Beratungen der Handlungsstrategien im Rahmen der weiteren Sitzungen

-          Verabschiedung erster Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010.

2. In dem Text werden folgende Aspekte noch deutlicher formuliert:

a)   Positive Hervorhebung der Vielfalt des Kulturellen Angebotes und der Vernetzung und Verankerung in der Bürgerschaft der Stadt Osnabrück.

b)   Das Thema „Frieden“ ist nicht als alleiniges Kriterium für Finanzierungsentscheidungen zu betrachten.

c)   Der Eigenwert der Kultur wird deutlich hervorgehoben.

3. Die Vorlage „Strategie kommunaler Kulturförderung“ wird um folgende Punkte ergänzt:

-     der Eigenwert der Kultur als Teil unserer demokratischen Gesellschaft wird in der Präambel besonders betont (Vergleich Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“).

-     Die Vielfalt, Vitalität und Qualität des Kulturlebens sowie die Kreativität und Professionalität der Kulturschaffenden und Kulturträger ist als Merkmal der Osnabrücker Kulturlandschaft herauszustellen.

4. Für das weitere Verfahren entwickeln Kulturausschuss und Verwaltung ein abweichendes Vorgehen mit einem exakten zeitlichen Fahrplan. In diesem Verfahren nehmen sich Rat und Verwaltung hinreichend Zeit für

-     eine Bestandsaufnahme,

-     die Berücksichtigung gesellschaftlicher Veränderung

-     und die Formulierung gewünschter Weiterentwicklung, Profilierungen und Zieldefinitionen.

In diesem Prozess sind Kulturschaffende und Kulturträger jederzeit zu beteiligen. Auswärtige Experten werden nach Bedarf, nach vorheriger Rücksprache hinzugezogen. Am Ende des Prozesses steht ein Papier, dass hinreichend genau ist, um damit fundierte, konkrete kulturpolitische Entscheidungen treffen zu können.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der abweichende Beschluss wird zu den Absätzen 1 – 3 einstimmig angenommen, zu Absatz 4 mehrheitlich gegen 6 Stimmen abgelehnt.

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Kategorie

Antrag | Demokratie und Beteiligung | Haushalt, Finanzen | Kultur, Frieden

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