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03.09.19 –
Beschluss:
Armut und Missbrauch aktiv bekämpfen, Opfern helfen, Kooperation der Behörden unterstützen
Der Rat begrüßt die erfolgreiche Zusammenarbeit von Stadtverwaltung, Sozialbehörden, Jobcenter und Polizei bei der Unterstützung von armutsbedrohten Migrant*innen als auch bei der Bekämpfung von Ausbeutung, Mietwucher und Missbrauch in Osnabrück.
Ziel der Arbeit der Behörden und des Rates ist der Schutz der Opfer, die Prävention und die Verfolgung von Kriminalität, der Verhinderung von Missbrauch auch der Sozialsysteme und die Förderung des sozialen Zusammenhalts im Quartier.
1. Der Rat begrüßt, dass es offensichtlich gelungen ist, viele der Betroffenen aus dem (ergänzendem) Sozialbezug in reguläre Arbeit zu bringen.
Die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Arbeitsintegration der erwerbsfähigen EU-Bürger*innen werden weiter unterstützt und ausgebaut, insbesondere der niedrigschwellige Zugang zu allen Beratungs- und Unterstützungsangeboten des Jobcenters. Die vom Jobcenter für das Jahr 2020 avisierte Außenstelle des Jobcenters am Rande des Projektgebietes „Soziale Stadt Schinkel“ wird von der Stadt Osnabrück unterstützt.
2. Im Sinne der Prävention, Teilhabe und Integration wird das vorhandene breite Angebot sozialer Träger vor Ort ausgebaut und steht allen Bürger*innen des Quartiers zur Verfügung. Ein Schwerpunkt des Programms „Soziale Stadt Schinkel“ soll die weitere Quartiersentwicklung sein. Dabei ist zu prüfen, wie die unterschiedlichen Angebote vor Ort noch besser koordiniert und räumlich und organisatorisch zusammengefasst werden können. Das Angebot soll sich schwerpunktmäßig an den Bedürfnissen von Familien und Kindern orientieren.
3. Vor dem Hintergrund des vermehrten Zuzugs von EU-Bürger*innen sollten Stadtverwaltung und Jobcenter die Voraussetzungen für Ansprüche in Verbindung mit der EU-Freizügigkeit intensiver prüfen, um einem Missbrauch des Sozialsystems vorzubeugen.
4. Um die Informationslage und den Schutz von Migrant*innen am Arbeitsmarkt zu verbessern, ist ein arbeits- und sozialrechtliches Beratungsangebot sinnvoll. Die Planungen des Trägers „Arbeit und Leben Niedersachsen e.v.“ eine mobile Beratungsstelle für Arbeitnehmer*innen aus dem EU-Ausland in Osnabrück einzurichten, werden unterstützt. Die Osnabrücker Landtagsabgeordneten werden gebeten, mit der Landesregierung in Hannover Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel, eine Landesförderung für die finanzielle Absicherung einer mobilen Beratungsstelle für Arbeitnehmer*innen in Osnabrück zu erreichen.
5. Die kurzfristig anstehende Bereitstellung einer/s Kontaktbeamtin/Kontaktbeamten durch die Polizei wird begrüßt.
6. Der Bund wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auch EU-Bürger*innen durch Integrationsleistungen unterstützt werden (z.B. durch Beratung, Vermittlung, berufliche und sprachliche Qualifizierung aus SGB II und III sowie der Teilnahme an Integrationskursen).
7. Der Bund möge sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die erwünschte Freizügigkeit besser sozial abgesichert wird, so dass zugewanderte EU-Bürger*innen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommen und grundsätzlich Zugang zu Grundsicherungsleistungen erhalten und soziale Mindeststandards sowie existenzsichernde Grundsicherungsleistungen in allen Mitgliedstaaten eingeführt und dann auch eingehalten werden.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-BOB-Gruppe angenommen.
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