BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Stopp der Finanzierung von Integrationskursen durch den Bund

17.04.26 –

Sachverhalt:

Seit mehr als 20 Jahren gibt es in Deutschland Integrationskurse, bestehend aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Diese staatlich geförderten Bildungsangebote helfen zugewanderten Menschen die deutsche Sprache zu erlernen und erleichtern die Teilhabe am gesellschaftlichen, beruflichen und kulturellen Leben. Integrationskurse sind insofern auch der zentrale Schlüssel für die Integration von Zuwander:innen in den Arbeitsmarkt.  

Mit Rundschreiben vom 09.02.2026 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angekündigt, die seit 01.12.2025 gestellten und alle künftigen Anträge auf freiwillige Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44 (4) AufenthG abzulehnen. Ein Kursbesuch ist demnach nur noch Personen möglich, die auf Grundlage von § 44a AufenthG dazu vom Jobcenter, Sozial- und Integrationsämtern oder Ausländerbehörden verpflichtet werden. Nach Auskunft des BAMF können damit Asylbewerber:innen, geduldete Personen, Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger:innen nicht mehr an einem Integrationskurs teilnehmen.

Der Deutsche Volkshochschul-Verband schätzt, dass freiwillig Teilnehmende rund 55 Prozent der Teilnehmenden an Integrationskursen ausmachen. Ohne sie können vielerorts keine neuen Kurse mehr eingerichtet werden, weil die seitens des zuständigen Bundesamts vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht mehr erreicht werden kann. Die Folgen des von Seiten des Bundesinnenministeriums mit Sparzwängen begründeten Vorgehens sind fatal – für die Betroffenen, die Betriebe, die dringend Arbeits- und Fachkräfte suchen, und auch für die, die die Kurse anbieten, wie zum Beispiel die Volkshochschulen.  

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:  

  1. Wie viele Menschen nehmen aktuell an einem Integrationskurs in Osnabrück teil und wie viele Menschen haben in den letzten fünf Jahren an Integrationskursen in unserer Stadt teilgenommen (wenn möglich bitte nach „verpflichtende Teilnahme“ und „freiwillige Teilnahme“ aufschlüsseln)? 
     
  2. Wie viele Menschen sind vom Zulassungstopp in Osnabrück betroffen und wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen der Entscheidung des Bundes für die Stadt insgesamt, aber unter anderem auch für die Volkshochschule ein?  
     
  3. Welche Schritte sind geplant, um auch in Zukunft eine ausreichende Zahl an Integrationskursen in der Stadt Osnabrück bereitzustellen?  


In ihrer Mitteilungsvorlage vom 16.04.2026 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1. und 2.: 

Der Verwaltung selbst liegen die erbetenen Daten und Informationen nur teilweise vor. Wie viele Personen tatsächlich an einem Integrationskurs teilgenommen haben, können nur die Kursträger oder das BaMF beantworten. Daher wurde eine Anfrage an das BaMF gestellt, welches für die Auswertung um etwas Geduld bittet und darüber hinaus auf die Statistik Integrationskurse Deutschland/Niedersachsen unter folgendem link verweist: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/Bundesweit/2025-1-hj-integrationskursgeschaeftsstatistik_bund.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Die Verwaltung wird die Antwort des BaMF nachreichen.

Ergänzend wurden zur Beantwortung der Anfrage Informationen des Jobcenters, der Ausländerbehörde und der Volkshochschule zusammengetragen. Da jedoch neben der VHS verschiedene private Träger Integrationskurse anbieten, bilden die unten genannten Zahlen nur einen Ausschnitt ab.

Jobcenter:

Aktuell nehmen laut Datenbank des Jobcenters 103 erwerbsfähige Leistungsberechtigte an einem Integrationskurs teil.

Das Jobcenter Osnabrück kann weiterhin problemfrei Leistungsberechtigte zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten, so dass die Teilnahme weiterhin kostenfrei möglich ist. Von einem Zulassungsstopp sind die Leistungsberechtigten des JC nicht betroffen.

Ausländerbehörde:

Verpflichtet gemäß § 44a AufenthG wurden ab Dezember 2023 (aufgrund des Fachverfahrenswechsels können ältere Daten nicht abgerufen werden) durch die Ausländerbehörde 5020 Personen und berechtigt wurden 586 Personen.

Volkshochschule:

Die Volkshochschule der Stadt Osnabrück (vhs|os) führt seit der Einführung von Integrationskursen für Zugewanderte im Jahr 2005 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) diese Maßnahmen durch. Im Laufe der Jahre hat der Bund das Kurssystem immer wieder angepasst und spezielle Kurse für unterschiedliche Zielgruppen ins Leben gerufen. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die vhs|os als größte und leistungsfähigste Anbieterin von Deutschkursen in der Stadt Osnabrück etabliert. Zugewanderte finden an der vhs|os ein verlässliches und ausdifferenziertes Kurssystem vor, das von der Alphabetisierung und den Zweitschrifterwerb bis zum höchsten Sprachniveau C2 alle Stufen verlässlich abdeckt, entweder über Kurse, die vom BAMF gefördert werden, oder Kurse, deren sozialverträgliche Kosten von den Teilnehmenden (TN) selbst getragen werden müssen. Eine Vielzahl von Prüfungsmöglichkeiten rundet das Angebot ab.

Die Teilnahmezahlen für die vergangenen Jahre lassen sich wie folgt darstellen:

Zeitraum

Berechtigte
TN

Verpflichtete
TN

Gesamt TN mit BAMF-Finanzierung

Teilnahme an weiteren Kurstypen ohne Berechtigung/ Verpflichtung

Alle TN

2021

132

217

349

714

1063

2022

237

295

532

1007

1539

2023

395

314

709

1145

1854

2024

473

350

823

1105

1928

2025

349

291

640

1220

1860

2026
bis 31.07.2026

199

179

378

704

1082

SUMME

1785

1646

3431

5895

9326

 

 

 

 

 

 

Prüfungen
2021-2025

653

580

1233

2941

4174

Bereits vor den aktuell diskutierten Einschnitten hatte es Kürzungen bei Berufssprachkursen auf höheren Niveaustufen, bei Wiederholerstunden für Teilnehmende, die die Abschluss-prüfungen auf Niveau B1 nicht bestanden hatten, sowie bei Fahrtkostenerstattungen gegeben. Die vhs|os sieht die neuerlichen Beschränkungen mit Sorge, da nun Einschnitte in ein lange etabliertes und stark nachgefragtes Basissystem drohen, allerdings ist zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Rückgang der Nachfrage zu verzeichnen. Das liegt möglicherweise daran, dass Interessierte aktuell „alte“ Berechtigungen jetzt nutzen, bevor deren Gültigkeit abläuft, sowie an der Tatsache, dass die vhs|os zumindest derzeit noch garantieren kann, angekündigte Kurse durchzuführen, so dass Teilnehmende von anderen (privaten) Trägern den Weg zur vhs finden. Für das zweite Halbjahr plant die vhs|os noch keine gravierenden Einschnitte in das System, wird das Angebot jedoch ggf. bedarfsgerecht anpassen.

Sollten die angekündigten Kürzungen Bestand haben, wird sich die vhs|os bemühen – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange und auf Basis ihres gemeinwohlorientierten Auftrages – ein differenziertes Kurs- und Prüfungssystem aufrecht zu erhalten, das Zugewanderten in Osnabrück auch weiterhin über sinnvolle Bildungsketten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht.

Unter Umständen werden bestimmte Kurszweige bzw. höhere Niveaustufen zukünftig in Angebote für Selbstzahlende umgewidmet werden müssen. Dieser Bereich ist bereits jetzt stark nachgefragt – u.a. von Berufstätigen, die z.B. nur abends an Kursen teilnehmen können – und könnte bei steigendem Bedarf kurzfristig ausgebaut werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es zukünftig zu längeren Wartezeiten auf einen passenden Kurs kommt, da aus wirtschaftlichen Gründen eine gewisse Mindestzahl an Teilnehmenden erreicht werden muss.

Nichtsdestotrotz sehen wir als Trägerin von Kursmaßnahmen Einsparpotenzial:

  • Obligatorische Einstufungstests müssen nach 20 Jahren endlich digital durchführbar sein.
  • Statt Fahrtkosten aufwendig tag- und kilometergenau abzurechnen, könnte ab einer gewissen Entfernung zwischen Wohn- und Kursort ein Deutschlandticket finanziert werden.
  • Ein für TN nicht zu durchschauender Katalog von entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten mit 14 verschiedenen „Tatbeständen“ muss entbürokratisiert werden.
  • Digitalisierung der Abrechnungen und Anwesenheiten – derzeit werden die Anwesenheitslisten beim BAMF einzeln auf die Nutzung von dokumentenechten Stiften geprüft.
  • Die Auszahlung der BAMF-Kostenerstattungen hat zwischenzeitlich eine Verzögerung von mehr als drei Monaten.

Zu 3.:

Die Verwaltung sieht die Finanzierung der Integrationskurse weiterhin als Aufgabe des Bundes an. Eine kommunale Kompensation ist angesichts der Haushaltslage nicht darstellbar. Daher sind verwaltungsseitig keine weiteren Schritte geplant.

Kategorie

Anfrage | Bildung | Migration, Integration | Soziales

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