17.04.26 –
Sachverhalt:
Seit mehr als 20 Jahren gibt es in Deutschland Integrationskurse, bestehend aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Diese staatlich geförderten Bildungsangebote helfen zugewanderten Menschen die deutsche Sprache zu erlernen und erleichtern die Teilhabe am gesellschaftlichen, beruflichen und kulturellen Leben. Integrationskurse sind insofern auch der zentrale Schlüssel für die Integration von Zuwander:innen in den Arbeitsmarkt.
Mit Rundschreiben vom 09.02.2026 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angekündigt, die seit 01.12.2025 gestellten und alle künftigen Anträge auf freiwillige Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44 (4) AufenthG abzulehnen. Ein Kursbesuch ist demnach nur noch Personen möglich, die auf Grundlage von § 44a AufenthG dazu vom Jobcenter, Sozial- und Integrationsämtern oder Ausländerbehörden verpflichtet werden. Nach Auskunft des BAMF können damit Asylbewerber:innen, geduldete Personen, Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger:innen nicht mehr an einem Integrationskurs teilnehmen.
Der Deutsche Volkshochschul-Verband schätzt, dass freiwillig Teilnehmende rund 55 Prozent der Teilnehmenden an Integrationskursen ausmachen. Ohne sie können vielerorts keine neuen Kurse mehr eingerichtet werden, weil die seitens des zuständigen Bundesamts vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht mehr erreicht werden kann. Die Folgen des von Seiten des Bundesinnenministeriums mit Sparzwängen begründeten Vorgehens sind fatal – für die Betroffenen, die Betriebe, die dringend Arbeits- und Fachkräfte suchen, und auch für die, die die Kurse anbieten, wie zum Beispiel die Volkshochschulen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 16.04.2026 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Der Verwaltung selbst liegen die erbetenen Daten und Informationen nur teilweise vor. Wie viele Personen tatsächlich an einem Integrationskurs teilgenommen haben, können nur die Kursträger oder das BaMF beantworten. Daher wurde eine Anfrage an das BaMF gestellt, welches für die Auswertung um etwas Geduld bittet und darüber hinaus auf die Statistik Integrationskurse Deutschland/Niedersachsen unter folgendem link verweist: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/Bundesweit/2025-1-hj-integrationskursgeschaeftsstatistik_bund.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Die Verwaltung wird die Antwort des BaMF nachreichen.
Ergänzend wurden zur Beantwortung der Anfrage Informationen des Jobcenters, der Ausländerbehörde und der Volkshochschule zusammengetragen. Da jedoch neben der VHS verschiedene private Träger Integrationskurse anbieten, bilden die unten genannten Zahlen nur einen Ausschnitt ab.
Jobcenter:
Aktuell nehmen laut Datenbank des Jobcenters 103 erwerbsfähige Leistungsberechtigte an einem Integrationskurs teil.
Das Jobcenter Osnabrück kann weiterhin problemfrei Leistungsberechtigte zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten, so dass die Teilnahme weiterhin kostenfrei möglich ist. Von einem Zulassungsstopp sind die Leistungsberechtigten des JC nicht betroffen.
Ausländerbehörde:
Verpflichtet gemäß § 44a AufenthG wurden ab Dezember 2023 (aufgrund des Fachverfahrenswechsels können ältere Daten nicht abgerufen werden) durch die Ausländerbehörde 5020 Personen und berechtigt wurden 586 Personen.
Volkshochschule:
Die Volkshochschule der Stadt Osnabrück (vhs|os) führt seit der Einführung von Integrationskursen für Zugewanderte im Jahr 2005 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) diese Maßnahmen durch. Im Laufe der Jahre hat der Bund das Kurssystem immer wieder angepasst und spezielle Kurse für unterschiedliche Zielgruppen ins Leben gerufen. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die vhs|os als größte und leistungsfähigste Anbieterin von Deutschkursen in der Stadt Osnabrück etabliert. Zugewanderte finden an der vhs|os ein verlässliches und ausdifferenziertes Kurssystem vor, das von der Alphabetisierung und den Zweitschrifterwerb bis zum höchsten Sprachniveau C2 alle Stufen verlässlich abdeckt, entweder über Kurse, die vom BAMF gefördert werden, oder Kurse, deren sozialverträgliche Kosten von den Teilnehmenden (TN) selbst getragen werden müssen. Eine Vielzahl von Prüfungsmöglichkeiten rundet das Angebot ab.
Die Teilnahmezahlen für die vergangenen Jahre lassen sich wie folgt darstellen:
Zeitraum | Berechtigte | Verpflichtete | Gesamt TN mit BAMF-Finanzierung | Teilnahme an weiteren Kurstypen ohne Berechtigung/ Verpflichtung | Alle TN |
2021 | 132 | 217 | 349 | 714 | 1063 |
2022 | 237 | 295 | 532 | 1007 | 1539 |
2023 | 395 | 314 | 709 | 1145 | 1854 |
2024 | 473 | 350 | 823 | 1105 | 1928 |
2025 | 349 | 291 | 640 | 1220 | 1860 |
2026 | 199 | 179 | 378 | 704 | 1082 |
SUMME | 1785 | 1646 | 3431 | 5895 | 9326 |
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Prüfungen | 653 | 580 | 1233 | 2941 | 4174 |
Bereits vor den aktuell diskutierten Einschnitten hatte es Kürzungen bei Berufssprachkursen auf höheren Niveaustufen, bei Wiederholerstunden für Teilnehmende, die die Abschluss-prüfungen auf Niveau B1 nicht bestanden hatten, sowie bei Fahrtkostenerstattungen gegeben. Die vhs|os sieht die neuerlichen Beschränkungen mit Sorge, da nun Einschnitte in ein lange etabliertes und stark nachgefragtes Basissystem drohen, allerdings ist zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Rückgang der Nachfrage zu verzeichnen. Das liegt möglicherweise daran, dass Interessierte aktuell „alte“ Berechtigungen jetzt nutzen, bevor deren Gültigkeit abläuft, sowie an der Tatsache, dass die vhs|os zumindest derzeit noch garantieren kann, angekündigte Kurse durchzuführen, so dass Teilnehmende von anderen (privaten) Trägern den Weg zur vhs finden. Für das zweite Halbjahr plant die vhs|os noch keine gravierenden Einschnitte in das System, wird das Angebot jedoch ggf. bedarfsgerecht anpassen.
Sollten die angekündigten Kürzungen Bestand haben, wird sich die vhs|os bemühen – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange und auf Basis ihres gemeinwohlorientierten Auftrages – ein differenziertes Kurs- und Prüfungssystem aufrecht zu erhalten, das Zugewanderten in Osnabrück auch weiterhin über sinnvolle Bildungsketten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht.
Unter Umständen werden bestimmte Kurszweige bzw. höhere Niveaustufen zukünftig in Angebote für Selbstzahlende umgewidmet werden müssen. Dieser Bereich ist bereits jetzt stark nachgefragt – u.a. von Berufstätigen, die z.B. nur abends an Kursen teilnehmen können – und könnte bei steigendem Bedarf kurzfristig ausgebaut werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es zukünftig zu längeren Wartezeiten auf einen passenden Kurs kommt, da aus wirtschaftlichen Gründen eine gewisse Mindestzahl an Teilnehmenden erreicht werden muss.
Nichtsdestotrotz sehen wir als Trägerin von Kursmaßnahmen Einsparpotenzial:
Zu 3.:
Die Verwaltung sieht die Finanzierung der Integrationskurse weiterhin als Aufgabe des Bundes an. Eine kommunale Kompensation ist angesichts der Haushaltslage nicht darstellbar. Daher sind verwaltungsseitig keine weiteren Schritte geplant.
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