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16.09.08 –
Durch die im November 2006 von den Innenministern der Länder beschlossene und durch die bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung vom August 2007 haben Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die seit vielen Jahren in Deutschland mit der Unsicherheit einer Duldung leben müssen, die grundsätzliche Möglichkeit, ihren Aufenthaltsstatus zu verbessern. Entsprechende Umsetzungsregelungen hat auch das Land Niedersachsen erlassen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1.Wie viele Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit leben derzeit mit dem Aufenthaltsstatus „Duldung“ in der Stadt Osnabrück (bitte aufschlüsseln nach Altersgruppen, Geschlecht, Aufenthaltsdauer) und wie viele Personen erfüllen die Voraussetzungen für ein Bleiberecht bis auf diejenigen Voraussetzungen, die nach der bundesgesetzlichen Regelung bis zum 30. Juni 2008 (Deutschkenntnisse) bzw. zum 31. Dezember 2009 (Lebensunterhalt) nachholbar gewesen sind bzw. sind?
2.Für wie viele der im Zuständigkeitsbereich der Stadt Osnabrück lebenden geduldeten Personen wurden Aufenthaltserlaubnisse unter Bezug auf die niedersächsische Bleiberechtsregelung bzw. §§ 104a, 104b AufenthG mit welcher Begründung beantragt, bewilligt, abgelehnt?
3.Wie viele Personen aus der Stadt Osnabrück wurden jeweils in den Jahren 2006, 2007 und bisher in 2008 abgeschoben und sind derzeit weitere Abschiebungen geplant?
Mit dem Einverständnis der Fragesteller beantwortet Herr Erster Stadtrat Leyendecker die Anfrage wie folgt zu Protokoll:
Zu 1.:
In der Stadt Osnabrück leben derzeit 136 Ausländer mit einer Duldung, von denen 82 männlich und 54 weiblich sind. Nach Altersgruppen aufgeschlüsselt ergibt sich folgendes Bild:
| 41 Personen |
| 7 Personen |
| 11 Personen |
| 41 Personen |
| 23 Personen |
| 10 Personen |
| 0 Personen |
| 3 Personen |
Eine Aufschlüsselung nach der jeweiligen Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet ergibt folgendes Ergebnis:
bis 2 Jahre: | 18 Personen |
bis 5 Jahre: | 15 Personen |
bis 10 Jahre: | 43 Personen |
über 10 Jahre: | 60 Personen |
Von den 136 geduldeten Personen handelt es sich in 77 Fällen um abgelehnte Asylbewerber, welche allein die zeitlichen Voraussetzungen des acht- bzw. sechsjährigen geduldeten, gestatteten oder aus humanitären Gründen erlaubten Aufenthaltes erfüllen können.
In den übrigen Fällen handelt es sich um folgende Fallkonstellationen:
Zu 2.:
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund der niedersächsischen Bleiberechtsregelung (RdErl. Nds. MI v. 6. Dezember 2006) wurde innerhalb der im Erlass gesetzten Antragsfrist bis zum 30. September 2007 in 181 Fällen beantragt.
Diesen Anträgen wurde in 59 Fällen durch Erteilung der beantragten Aufenthaltserlaubnis statt gegeben. Die Ablehnungen erfolgten im Wesentlichen wegen nicht eigenständig gesicherten Lebensunterhalts.
Die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach der gesetzlichen Altfallregelung (§ 104 a AufenthG) wurde in 93 Fällen beantragt.
In 71 Fällen wurden sogenannte „Aufenthaltserlaubnisse auf Probe erteilt“, 12 Anträge sind noch nicht entschieden und in 10 Fällen erfolgte eine ablehnende Entscheidung.
Die ablehnenden Entscheidungen waren im Wesentlichen durch nicht gesicherten Lebensunterhalt in Verbindung mit einer negativen Prognose wegen Erwerbsunfähigkeit, Nichterfüllung der Passpflicht, ungeklärte Identität und wirksame Ausweisungen begründet.
Zu 3.:
Aus der Stadt Osnabrück wurden
- im Jahr 2006 28 Personen,
- im Jahr 2007 24 Personen und
- im Jahr 2008 8 Personen
abgeschoben. Dabei handelt es sich überwiegend um durch die Polizei aufgegriffene Personen, die sich illegal im Bundesgebiet aufhielten. Eine Aussage darüber, ob weitere Abschiebungen geplant sind, kann nicht getroffen werden, da solche Fälle nicht vorhersehbar sind.
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