Menü
14.06.16 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück
Oberbürgermeister Wolfgang Griesert wird gebeten, das Anliegen zu unterstützen.
Sachverhalt:
Die Initiative „Fünfzig Menschen aus den griechischen Flüchtlingslagern nach Osnabrück bringen“ und deren Online-Petition unter https://weact.campact.de/petitions/50-menschen-aus-idomeni-nach-osnabruck-bringen ist ein weiteres Beispiel für das große Engagement der Bürgerinnen und Bürger von Osnabrück und ein starkes Zeichen tief empfundener Solidarität mit Geflüchteten. Die Friedensstadt Osnabrück hat sich den vergangenen Jahren insbesondere im Zusammenhang mit der Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen Verdienste erworben.
Herr Oberbürgermeister Wolfgang Griesert hat in einer Stellungnahme am 13. Mai 2016 seine Unterstützung der Initiative zugesagt - die zu dieser Zeit „50 aus Idomeni“ hieß - gleichzeitig aber auch auf die Hürden hingewiesen, die zu bewältigen sind. In der Sitzung des Migrationsbeirates am 19. Mai 2016 haben die anwesenden Mitglieder die Initiative ebenfalls begrüßt.
In einem Gespräch zwischen der Verwaltung, der Initiative und dem niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius im Rahmen des Forums Integration der Lotto-Sport–Stiftung am 28. Mai 2016 wurde deutlich, dass als einzige Möglichkeit für eine legale Einreise einer Gruppe von Geflüchteten unter den benannten Bedingungen das EU-Programm Relocation in Frage kommt.
Das Relocation-Programm ist der Umverteilung von Geflüchteten aus Italien oder Griechenland in einen anderen EU-Mitgliedstaat gewidmet. Es adressiert Personen, die offensichtlich dieses besonderen Schutzes bedürfen. Ihr Asylantrag wird im Zuge dieses Verfahrens erst geprüft, nachdem die Umverteilung stattgefunden hat. Nach derzeitigen Erkenntnissen der Verwaltung sind die Personen auf die Zuweisungsquoten des Nds. Innenministeriums anrechenbar. Deutschland soll im Rahmen von Relocation rund 27.400 Personen aufnehmen. Laut Europäischer Kommission hat Deutschland bereits 37 Personen aus Griechenland und 20 Personen aus Italien aufgenommen. Darunter befinden sich irakische und syrische Familien sowie Minderjährige (Stand 03.03.2016, Quelle: http://resettlement.de/relocation/).
Für Relocation kommen Staatsangehörige aus folgenden Ländern in Betracht: Syrien, Eritrea, Irak, Zentralafrikanische Republik, Bahrain, Jemen und Swasiland. Aus diesen Ländern halten sich – unabhängig von Relocation - zzt. in Osnabrück 1.966 Flüchtlinge auf, von denen 85 % (1.659) aus Syrien, 12 % (237) aus dem Irak und 3 % (70) aus Eritrea kommen. Flüchtlinge aus der Zentralafrikanischen Republik, dem Bahrain, Jemen und Swasiland sind nicht in Osnabrück registriert.
Für Relocation von Griechenland in ein anderes Land der EU müssen die in Frage kommenden Personen an einem der dort eingerichteten Hotspots internationalen Schutz beantragen. Zur Umsiedlung stehen dann prinzipiell 25 Länder innerhalb der Europäischen Union offen. Die Antragsteller können sich jedoch das Land, in das sie umgesiedelt werden, grundsätzlich nicht aussuchen. Nach einer erfolgten Umsiedlung darf während der ersten Jahre des Aufenthalts ohne besondere Genehmigung nicht in ein anderes Land innerhalb der Europäischen Union umgezogen werden.
In einem Gespräch der Sprecherin der Gruppe „50 Menschen aus den griechischen Flüchtlingslagern nach Osnabrück bringen“ am 31. Mai 2016 ist die Frage der Auswahl von in den griechischen Lagern lebenden Geflüchteten erörtert worden, die über das EU-Relocation-Programm aus Griechenland nach Osnabrück kommen sollen. Die Sprecherin hat erklärt, dass die Initiative die Auswahl vornimmt und über Kontaktpersonen in Griechenland die entsprechenden Flüchtlinge informieren wird, so dass diese an einem der Hotspots einen Antrag auf internationalen Schutz stellen und in das Relocation-Programm aufgenommen werden.
Danach begleitet gegebenenfalls der UNHCR (UN Refugee Agency/Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen) das Verfahren. Nach Vorstellungen der Initiative soll bei der Auswahl der zu benennenden Flüchtlinge im Wesentlichen die Zusammenführung von Familienmitgliedern und nahestehenden Personen mit Geflüchteten, die bereits in Osnabrück leben, von Relevanz sein. Dies ist eine geeignete Maßnahme, die Integration der derzeit hier lebenden Asylbewerber zu fördern.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Medien
Kategorie
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]