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05.03.13 –
geänderter Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherige städtische Verordnung über den Leinenzwang in Bezug auf ihre Alltagspraxis zu überprüfen und dem zuständigen Fachausschuss ggf. Änderungsvorschläge zu machen, die dem Auslaufbedürfnis der Hunde und Hundehalter, dem Schutz von Familien mit Kindern, Erholungssuchender und wild lebender Tiere hinreichend entsprechen. Dabei sollte die Verwaltung nochmals darstellen, in welchen Gebieten der Stadt Osnabrück ein Leinenzwang besteht und die rechtliche Situation erläutern.
Beratungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Medien
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