07.03.25 –
Bäume sorgen für mehr Lebensqualität in der Stadt und schützen die Gesundheit. Sie spenden Schatten, filtern Schadstoffe, Feinstaub und CO2 aus der Luft und dämpfen den Lärm. Zudem sind sie auch Lebensraum, vor allem für Vögel und Insekten. Deswegen ist der Schutz großer Bäume gerade in Zeiten des Klimawandels für alle Städte überlebenswichtig.
Wir wollen den Baumschutz in Osnabrück stärken. Dafür soll eine Baumschutzsatzung sorgen, die künftig verhindert, dass große Bäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern grundlos auf Privatgrundstücken gefällt werden.
Hier einige Fragen und Antworten zur geplanten Baumschutzsatzung, die je nach Bedarf fortlaufend ergänzt werden:
Warum ist eine Baumschutzsatzung sinnvoll?
Für den Baumbestand auf öffentlichen Flächen wird mit dem Stadtbaumkonzept, den „StadtBaum-Patenschaften“ und der Aktion „1.000 neue Bäume für Osnabrück“ schon viel getan. Der größte Anteil der Bäume in der Stadt steht jedoch auf privaten Grundstücken. Einzelne Baumstandorte können nach Baurecht, seltener auch nach Naturschutzrecht geschützt sein. Das ist aber eher die Ausnahme. Zum Beispiel in älteren, dicht bebauten Wohnquartieren wie am Westerberg, der vorderen Wüste oder im Schinkel gibt es keine Bebauungspläne und damit keinen Schutz. Das wollen wir mit einer Baumschutzsatzung ändern.
Ist Osnabrück die erste Stadt, die eine Baumschutzsatzung beschließt?
Nein, ganz im Gegenteil: Zahlreiche Städte, gerade auch in unserer direkten Nachbarschaft wie Bielefeld oder Münster machen es vor. Viele Kommunen wie Frankfurt, Hannover oder Köln haben bereits seit Jahrzehnten eine Baumschutzsatzung. Und auch in Osnabrück hat es in den 1990er Jahren eine gegeben, die allerdings 2002 von CDU und FDP abgeschafft wurde. Seitdem diskutiert der Rat immer wieder darüber. Jetzt ist es an der Zeit, dass wir die Bäume auch in unserer Stadt endlich wirksamer schützen. Jeder Baum in Osnabrück ist es wert, dass wir uns für ihn einsetzen.
Dürfen mit einer Baumschutzsatzung dann überhaupt gar keine Bäume mehr gefällt werden?
Eine Baumschutzsatzung, wie wir sie anstreben, schützt alle gesunden, großen Bäume im Siedlungsbereich ab einem Stammumfang über 100 Zentimetern. Was einem Durchmesser von rund 30 Zentimetern entspricht. Natürlich gibt es in einer Baumschutzsatzung aber auch immer Ausnahmeregelungen, die in begründeten Fällen das Beseitigen von Bäumen zulassen. Dann wird aber ein Ausgleich nötig. Entweder durch die Neupflanzung eines heimischen Baums oder durch die Zahlung eines Ersatzgeldes, mit dem die Stadt dann an anderer Stelle einen neuen Baum pflanzen kann. Damit kann der Baumbestand insgesamt erhalten werden, wenngleich für den Ersatz des Leistungsvermögens eines alten Baums de facto Dutzende Jungbäume nötig sind.
Wie sollen die Menschen wissen, was erlaubt ist und was nicht?
Keine Baumschutzsatzung ohne Beteiligung und Information. Mit der Baumschutzsatzung verbinden wir unterstützende Beratungsangebote. In vielen Fällen kann eine Beratung zu mehr Verständnis führen und Möglichkeiten zum Baumerhalt eröffnen. Denn häufig ist es einfach auch Unkenntnis darüber, wie ein Baum beispielsweise bei einer Erweiterung des Hauses durch einen geeigneten Schnitt oder Maßnahmen zum Wurzelschutz erhalten werden kann. Zudem sorgen wir in Fällen, in denen sich Menschen Sorgen machen und Rat suchen, wie sie Bäume auf ihren Grundstücken erhalten und pflegen können für professionelle Unterstützung. Überdies schafft eine Baumschutzsatzung mit ihren einheitlichen Regelungen mehr Transparenz und Klarheit in der Öffentlichkeit. Künftig sind nicht mehr verschiedene Dienststellen bei der Stadt zuständig, sondern eine zentrale Stelle. Damit werden Verfahren nicht nur einfacher, sondern auch Personal bei der Stadt entlastet.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Antrag zur Einführung einer Baumschutzsatzung wird am 13. März in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt diskutiert und anschließend in der Ratssitzung am 18. März beschlossen. Auf Grundlage des Ratsbeschlusses erarbeitet die Verwaltung dann einen Entwurf für eine Baumschutzsatzung. Dabei orientiert sie sich an einer im Auftrag des Deutschen Städtetages entwickelten Mustersatzung der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK), dem Zusammenschluss der kommunalen Grünflächenverwaltungen. Darauf folgt ein umfangreicher Beteiligungsprozess, in den sich interessierte Bürger:innen, Bürgervereine, Natur- und Umweltschutzverbände, sogenannte Träger öffentlicher Belange, aber auch Eigentümervertretungen einbringen können.
Im Anschluss daran wird die Verwaltung dem Rat einen Vorschlag für die Satzung vorgelegen. Darüber wird dann noch einmal final beraten und die Baumschutzsatzung beschlossen. Spätestens zum 01.01.2026 tritt die Satzung in Kraft. Parallel dazu wird die Verwaltung die notwendigen personellen Ressourcen für die Umsetzung ermitteln und zur Verfügung stellen. Und über die Initiativen in den Quartieren werden unterstützende Angebote der Nachbarschaftshilfe (z.B. für die Laubentsorgung) organisiert.
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