
21.05.25 –
Angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt hat der Osnabrücker Rat im Dezember 2024 mehrheitlich beschlossen, eine Kultur- und Tourismusabgabe einzuführen – die sogenannte Beherbergungssteuer oder „Bettensteuer“. Ziel ist es, die Einnahmeseite der Stadt zu stärken, ohne die Osnabrücker:innen zusätzlich zu belasten.
Wie in vielen anderen Städten – darunter Hannover, Lüneburg oder Münster – sollen künftig Gäste, die in kommerziellen Beherbergungsbetrieben übernachten, einen kleinen Beitrag leisten. Betroffen sind Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Privatzimmer (z. B. Airbnb), Motels sowie Camping- und Reisemobilstellplätze.
Teil des Ratsbeschlusses war, dass die Stadtverwaltung einen rechtssicheren Vorschlag zur Umsetzung erarbeitet. Dieser liegt nun in Form eines Satzungsentwurfs vor. Vorgesehen ist eine prozentuale Übernachtungssteuer von 4 Prozent. Bei mehr als 500.000 privaten und geschäftlichen Übernachtungen rechnet die Verwaltung mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 1,2 Millionen Euro.
Nach Gesprächen mit Vertreter:innen des Hotelgewerbes, der Industrie- und Handelskammer sowie der Wirtschaftsförderung hatten wir einen pauschalen Festbetrag pro Übernachtung favorisiert, da dieser für die Betriebe administrativ einfacher wäre. Rechtlich ist diese Lösung in Niedersachsen jedoch nicht zulässig. Für uns ist klar: Wir werden weder rechtswidrig handeln noch deshalb grundsätzlich auf dringend benötigte Einnahmen verzichten.
Mit Blick auf den vorliegenden Satzungsentwurf sehen wir jedoch noch Diskussionsbedarf. So fehlt bislang eine klare Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Auch über die Höhe des Steuersatzes sowie den geplanten Startzeitpunkt müssen wir sprechen. Ursprünglich vorgesehen war der 1. Juli. Den Betrieben müssen jedoch ausreichend Vorbereitungszeit und Planungssicherheit eingeräumt werden.
Angesichts eines Haushaltsdefizits von rund 120 Millionen Euro müssen alle Möglichkeiten geprüft werden, die Einnahmeseite der Stadt zu stärken. Der große Vorteil der Beherbergungssteuer ist: Sie belastet nicht die Osnabrücker:innen selbst – anders als etwa höhere Grund- oder Gewerbesteuern. Dass die Oberbürgermeisterin diese Einnahmequelle ablehnt, ohne tragfähige Alternativen vorzuschlagen, halten wir in der aktuellen Situation für nicht verantwortungsvoll.
Für uns ist die Beherbergungssteuer ein Baustein, auf den wir in finanziell besseren Zeiten gern verzichtet hätten. Jetzt aber gilt: Wir werden nicht zulassen, dass stattdessen im Sozial- oder Kulturbereich gekürzt wird.
Die öffentliche Kritik der Wirtschaftsförderung Osnabrück (WFO) richtet sich ausdrücklich auch an den Vorschlag der Verwaltung. Die Sorge um zusätzlichen Verwaltungsaufwand ist nachvollziehbar. Gleichzeitig erwarten wir, dass Forderungen nach alternativen, wirtschaftsfreundlichen Modellen auch mit konkreten, rechtlich tragfähigen Vorschlägen unterlegt werden.
Ein Blick in andere Kommunen zeigt: Die befürchteten Abwanderungseffekte sind ausgeblieben. Gäste – gerade auch Geschäftsreisende – kommen nicht nur zum Übernachten, sondern nutzen Gastronomie, Kultur und Angebote der Stadt. Osnabrück bleibt ein attraktiver Standort. Mit der Beherbergungssteuer leisten Gäste künftig einen kleinen, fairen Beitrag dazu, dass das so bleibt.
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