BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

GRÜNE zur Einführung einer Übernachtungssteuer

Bettensteuer: Eine faire Lösung in finanziell schwierigen Zeiten

21.05.25 –

Angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt hat der Osnabrücker Rat im Dezember 2024 mehrheitlich beschlossen, eine Kultur- und Tourismusabgabe einzuführen – die sogenannte Beherbergungssteuer oder „Bettensteuer“. Ziel ist es, die Einnahmeseite der Stadt zu stärken, ohne die Osnabrücker:innen zusätzlich zu belasten.

Wer künftig zur Stadtkasse beiträgt

Wie in vielen anderen Städten – darunter Hannover, Lüneburg oder Münster – sollen künftig Gäste, die in kommerziellen Beherbergungsbetrieben übernachten, einen kleinen Beitrag leisten. Betroffen sind Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Privatzimmer (z. B. Airbnb), Motels sowie Camping- und Reisemobilstellplätze.

Rechtssicherer Vorschlag der Verwaltung liegt vor

Teil des Ratsbeschlusses war, dass die Stadtverwaltung einen rechtssicheren Vorschlag zur Umsetzung erarbeitet. Dieser liegt nun in Form eines Satzungsentwurfs vor. Vorgesehen ist eine prozentuale Übernachtungssteuer von 4 Prozent. Bei mehr als 500.000 privaten und geschäftlichen Übernachtungen rechnet die Verwaltung mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 1,2 Millionen Euro.

Warum ein Festbetrag leider nicht möglich ist

Nach Gesprächen mit Vertreter:innen des Hotelgewerbes, der Industrie- und Handelskammer sowie der Wirtschaftsförderung hatten wir einen pauschalen Festbetrag pro Übernachtung favorisiert, da dieser für die Betriebe administrativ einfacher wäre. Rechtlich ist diese Lösung in Niedersachsen jedoch nicht zulässig. Für uns ist klar: Wir werden weder rechtswidrig handeln noch deshalb grundsätzlich auf dringend benötigte Einnahmen verzichten.

Offene Fragen müssen politisch geklärt werden

Mit Blick auf den vorliegenden Satzungsentwurf sehen wir jedoch noch Diskussionsbedarf. So fehlt bislang eine klare Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Auch über die Höhe des Steuersatzes sowie den geplanten Startzeitpunkt müssen wir sprechen. Ursprünglich vorgesehen war der 1. Juli. Den Betrieben müssen jedoch ausreichend Vorbereitungszeit und Planungssicherheit eingeräumt werden.

Keine Belastung für Osnabrücker:innen

Angesichts eines Haushaltsdefizits von rund 120 Millionen Euro müssen alle Möglichkeiten geprüft werden, die Einnahmeseite der Stadt zu stärken. Der große Vorteil der Beherbergungssteuer ist: Sie belastet nicht die Osnabrücker:innen selbst – anders als etwa höhere Grund- oder Gewerbesteuern. Dass die Oberbürgermeisterin diese Einnahmequelle ablehnt, ohne tragfähige Alternativen vorzuschlagen, halten wir in der aktuellen Situation für nicht verantwortungsvoll.

Sozialstaat und Kultur dürfen nicht kaputtgespart werden

Für uns ist die Beherbergungssteuer ein Baustein, auf den wir in finanziell besseren Zeiten gern verzichtet hätten. Jetzt aber gilt: Wir werden nicht zulassen, dass stattdessen im Sozial- oder Kulturbereich gekürzt wird.

Kritik ernst nehmen – aber lösungsorientiert bleiben

Die öffentliche Kritik der Wirtschaftsförderung Osnabrück (WFO) richtet sich ausdrücklich auch an den Vorschlag der Verwaltung. Die Sorge um zusätzlichen Verwaltungsaufwand ist nachvollziehbar. Gleichzeitig erwarten wir, dass Forderungen nach alternativen, wirtschaftsfreundlichen Modellen auch mit konkreten, rechtlich tragfähigen Vorschlägen unterlegt werden.

Erfahrungen aus anderen Städten sprechen für sich

Ein Blick in andere Kommunen zeigt: Die befürchteten Abwanderungseffekte sind ausgeblieben. Gäste – gerade auch Geschäftsreisende – kommen nicht nur zum Übernachten, sondern nutzen Gastronomie, Kultur und Angebote der Stadt. Osnabrück bleibt ein attraktiver Standort. Mit der Beherbergungssteuer leisten Gäste künftig einen kleinen, fairen Beitrag dazu, dass das so bleibt.

Kategorie

Haushalt, Finanzen | News | Region Osnabrück | Stadtentwicklung

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