Abbrennen von Feuern

Beschlussvorlage TOP 10 l

04.05.10 –

Beratungsverlauf:

Frau Pötter nimmt namens der CDU-Fraktion gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung Stellung. Sie legt dar, dass die vor zwei Jahren eingeführte einschränkende Regelung ausreiche, um nachhaltige Beeinträchtigungen zu vermeiden. Weitere Einschränkungen werden nicht für erforderlich gehalten. Sie weist auf die Bedeutung der Brauchtumspflege, die nicht unnötig beschnitten werden sollte. Daneben verweist sie auf die Erfahrung der zurückliegenden Ostertage, in denen sich erwiesen habe, dass die bisherige einschränkende Verordnung, die die Zahl der Osterfeuer erheblich reduziert habe, ausgereicht habe, dass in diesem Jahr keine Überschreitung der Feinstaubwerte festgestellt werden musste. Die erhebliche Überschreitung der zulässigen Feinstaubwerte im vergangenen Jahr sei auf eine wetterbedingte Ausnahmesituation zurückzuführen gewesen.

Frau Sliwka spricht sich namens der FDP-Fraktion ebenfalls gegen die Annahme der Vorlage aus. Die katastrophale Situation, die im Jahr 2009 eingetreten sei, wäre trotz der vorliegenden Änderung der bestehenden Regelungen aufgrund der Wetterlage entstanden. In Anbetracht der entschärften Situation in 2010 sieht auch sie keinen Anlass für eine Verschärfung der bestehenden Regelungen. Daneben verweist sie auf den hohen Verwaltungsaufwand, der durch eine Verschärfung der Regelung entstehen würde. Sie spricht sich für eine nachhaltige Aufklärung der Bürger aus.

Herr Bajus legt dar, dass man die relativ günstigen Wetterbedingungen, die in diesem Jahr zu Ostern geherrscht haben, nicht für die kommenden Jahre als sicher ansehen könnte. Er widerspricht Frau Pötter in der Ausführung, dass es sich bei den Osterfeuern in erster Linie um Brauchtumspflege handele. Vielmehr werde die Bevölkerung aufgefordert, ihren Gartenabfall umweltfreundlich und kostengünstig auf den bestehenden Gartenabfallsammelplätzen zu entsorgen. Die zitierten Lagerfeuer dürften im Gegensatz zu Osterfeuern nur durch abgelagertes Holz mit geringerer Restfeuchte gespeist werden. Er widerspricht ferner dem Argument des erhöhten Verwaltungsaufwandes.

Herr Henning erinnert daran, dass die im letzten Jahr in erheblichem Umfang aufgetretenen gesundheitlichen Beschwerden bei vielen Bürgern Rat und Verwaltung dazu bewogen haben, über weitere Änderungen nachzudenken. Das von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehen wird seitens der SPD-Fraktion unterstützt. Er verweist darauf, dass gerade Osterfeuer zur Brauchtumspflege weiterhin zugelassen sein werden, aber die privaten Osterfeuer unterbunden werden sollen.

Ratsmitglied Herr Mierke stellt das Ausmaß der Gesundheitsgefährdung, wie sie im vergangenen Jahr bestanden habe, in den Mittelpunkt seiner Überlegung und schließt sich aus diesen Gründen der Verwaltungsvorlage an.

Frau Meyer zu Strohen widerspricht nachdrücklich dem Argument, dass durch Osterfeuer illegale Müllverbrennung stattfinde. Auch die Zahl der in 2010 durchgeführten Brauchtumsfeuer hätte unter der in 2009 herrschenden Wetterlage zur erheblichen Beeinträchtigungen geführt.

Beschluss:

Die Änderung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Osnabrück wird gemäß der Vorlage 7008 beschlossen.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird mehrheitlich von den Mitgliedern der Fraktion von SPD und Grünen, dem Ratsmitglied Mierke und Herrn Oberbürgermeister Pistorius gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und des Ratsmitgliedes Cheeseman angenommen.

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Antrag | Gesundheit, Verbraucherschutz | Natur und Umwelt | Sicherheit

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