Videoüberwachung durch die Stadt Osnabrück

07.02.12 –

In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen hat die Verwaltung am 15.06.2010 erklärt, dass sie den Einsatz von Videoüberwachung durch die Stadt überprüfen werde, für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung sorgen will und auch die Praxis städtischer Gesellschaft klären wird. Wir fragen die Verwaltung: 

Wo werden seitens der Stadt und der städtischen Tochtergesellschaften heute Kameras zur Überwachung eingesetzt und wie wird deren Einsatz unter den Aspekten von Gefahrenabwehr und Sicherheitserhöhung bewertet?

Sind die in 2010 durch den Landesdatenschutzbeauftragten festgestellten Mängel beim Einsatz der Kameras (z. B. Zweck, Kennzeichnung) inzwischen beseitigt?

Welche Maßnahmen wurden seitens der Eigenbetriebe und der städtischen Gesellschaften unternommen, um den Anforderungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes diesbezüglich gerecht zu werden? 

Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 

Zu Frage 1:

In folgenden Bereichen der Stadt werden Kameras zur Überwachung eingesetzt:

Zust. Fachbereich        durch Video überwachter Bereich

EB 23                         Rathaushalle

EB 23                         Behinderteneingang zum Rathaus

EB 23                         Schrankenanlage zum Marktplatz

41                             Felix-Nussbaum-Haus

41                             Stadtbibliothek

41                             Erich-Maria-Remarque-Ausstellung

50                             Barauszahlungsautomat

EB 70                         Betriebsgelände Hafenringstraße 12

EB 70                         Betriebsgelände Klöcknerstraße 21/23 

Eine Bewertung des Einsatzes unter den Aspekten der Gefahrenabwehr und Sicherheitserhöhung kann vom mir zunächst nicht abgegeben werden. Hierzu werde ich die einzelnen Fachbereiche und Eigenbetriebe befragen und in der nächsten Ratssitzung dazu berichten.

Über den Einsatz von Kameras der städtischen Tochtergesellschaften kann von hieraus keine Auskunft gegeben werden, da sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der städtischen Datenschutzbeauftragten fallen. Die städtischen Gesellschaften wurden allerdings im Juli 2010 mit einem Schreiben auf die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Überwachungskamera hingewiesen. 

Zu Frage 2:

Bereits im Jahr 2010 wurden alle vom Landesdatenschutzbeauftragten festgestellten Mängel beseitigt. 

Zu Frage 3:

Nach der Überprüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten wurden keine weiteren Kameras in Betrieb genommen. Die Kameras, die zur Zeit in Betrieb sind, genügen jetzt alle den Anforderungen des Datenschutzes.

Die Fachbereichs-, Amts- und Referatsleiter wurden  schriftlich darüber informiert, dass beim Einsatz einer Kamera der Datenschutzbeauftragte schon in der Planungsphase hinzu zu ziehen ist.

Die städtischen Gesellschaften wurden auf die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hingewiesen (s. unter Nr. 1). Eine weitergehende Überprüfung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der städtischen Datenschutzbeauftragten.

 

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Anfrage | Digitalisierung und Datenschutz | Sicherheit

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