BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Aktionsplan Inklusives Osnabrück

Antrag Bündnis 90/Die Grünen (TOP 6 c)

28.06.11 –

Abweichender Beschluss:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung aller relevanten Fachbereiche, Eigenbetriebe und Beteiligungen einen Aktionsplan "Inklusives Gemeinwesen" für die Realisierung von Inklusion in Osnabrück unter Berücksichtigung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu erstellen. Sie wird ein Verfahren entwickeln, bei dem Politik, insbesondere das Behindertenforum, Verwaltung, freie Träger und Initiativen an der Erstellung des Aktionsplans und dessen Weiterentwicklung kontinuierlich beteiligt werden.
  • Der Aktionsplan soll zunächst den Status quo der Stadt Osnabrück auf dem Weg zu einem inklusiven Gemeinwesen aufzeigen. Er beinhaltet im nächsten Schritt Maßnahmen, die sicherstellen, dass zukünftig die Zielsetzungen der UN-Behindertenkonvention grundsätzlich in allen Arbeitsfeldern angemessen berücksichtigt werden. Der Zeitrahmen für die Umsetzung des Aktionsplans und damit die vollständige Realisierung eines inklusiven Osnabrück soll zunächst zehn Jahre betragen.
  • Zum Stand der Umsetzung der geeigneten Maßnahmen und zum Erreichungsgrad der mittelfristigen Ziele ist den politischen Vertretungen (Sozialausschuss, Rat, Behindertenforum) und der Öffentlichkeit jährlich Bericht zu erstatten
  • Die Verwaltung prüft die Einrichtung einer "Fachstelle" für Inklusion" und wird beauftragt, einen geeigneten Organisationsvorschlag zu erarbeiten.
  • Ein inklusives Gemeinwesen erfordert auch eine entsprechende Sensibilisierung der kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch der Bevölkerung, um eine "inklusive Gesellschaft" in Osnabrück nicht nur formal, sondern auch im alltäglichen Leben und "in den Köpfen der Menschen" umsetzen zu können. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, durch entsprechende Fortbildungen und über kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Inklusion zu informieren.

Die Einzelhalten des vorstehenden Antrages werden im Sozial- und Gesundheitsausschuss und im Behindertenforum behandelt.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.

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Antrag | Soziales | Verwaltung

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