04.11.25 –
Sachverhalt:
In einigen Stadtteilen Osnabrücks – beispielsweise im Landwehrviertel oder Voxtrup – gibt es keine oder nur unzureichende Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Fehlende Jugendtreffs erschweren Jugendlichen die soziale Teilhabe im Stadtteil, fördern Konflikte im öffentlichen Raum und mindern Möglichkeiten zur Entwicklung sozialer Kompetenzen. Immer wieder erreichen den Rat Hinweise von Bürgerinnen und aus sozialen Einrichtungen, die auf diese Defizite hinweisen.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein wichtiger Bestandteil, Kinder und Jugendliche zu unterstützen und soziale Teilhabe zu stärken. Die Stärkung von Jugendtreffs bietet das Potential, dass junge Menschen durch den Abbau von Vorurteilen einen niedrigschwelligen Zugang erhalten und Pädagog:innen unvoreingenommen mit jungen Menschen arbeiten können.
Durch die Entscheidung des Rates, den 10 Punkte Plan zu verabschieden und das subjektive Sicherheitsgefühl in der Innenstadt zu erhöhen, wurden ebenfalls Sozialarbeiter:innen in der Innenstadt eingesetzt. In der Folge gerieten andere Stadtteile jedoch aus dem Fokus.
Um den aktuellen Stand sowie Handlungsoptionen zu prüfen, sind belastbare Informationen zu Bestand, Bedarf und Finanzierung erforderlich.
Fragen:
In ihrer Mittelungsvorlage vom 12.11.2025 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Folgend wird eine Übersicht der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit mitsamt ihrem Einzugsgebiet bzw. Sozialraumbezug aufgeführt. Die Besuchendenzahlen im offenen Kinder- und Jugendbereich (aufgeschlüsselt nach Alter und Besuchenden) ergeben sich aus dem vom Fachdienst Jugend genutzten Statistiktool BEAST - Bestands- und Angebots-Statistik der Jugendarbeit Osnabrück. Die Bundesstatistik der Jugendarbeit ergibt sich aus § 99 SGB VIII und wird für die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit alle zwei Jahre erhoben. Die letzte Abfrage erfolgte in 2023. Die nächste Abfrage erfolgt für 2025 im kommenden Jahr.
Übersicht der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit mit Sozialraumbezug
Einrichtung | Sozialraumbezug |
Haus der Jugend Große Gildewart 6-9 49074 Osnabrück | gesamtstädtisch |
Gemeinschaftszentrum Lerchenstraße Lerchenstraße 135-137 49088 Osnabrück | Dodesheide und angrenzende Stadtteile |
Gemeinschaftszentrum Ziegenbrink Hauswörmannsweg 65 49082 Osnabrück | Südstadt |
Heinz-Fitschen-Haus Heiligenweg 40 49084 Osnabrück | Schinkel und angrenzende Stadtteile |
JZ Ostbunker (zurzeit Umbau, alternativ kleiner Bunker, Rappstraße) Oststraße 65 49084 Osnabrück | Schinkel und angrenzende Stadtteile |
JZ Westwerk Atterstraße 36 49090 Osnabrück | Eversburg und angrenzende Stadtteile |
Kinder- und Jugendtreff Kreuzhügel Kreuzhügel 11b 49086 Osnabrück | Kreuzhügel |
Stadtteiltreff Haste (zurzeit im Umbau, alternativ Kita Haste) Saßnitzer Straße 31 49090 Osnabrück | Haste und angrenzende Stadtteile |
Stadtteiltreff Alte Kasse Kleine Schulstraße 38 4978 Osnabrück | Hellern und angrenzende Stadtteile |
Quartierstreff Dodesheide-Ost Dodeshausweg 73 49088 Osnabrück | Dodesheide-Ost |
Mobile Jugendarbeit Iburger Straße 24-26 49082 Osnabrück | gesamtstädtisch |
LegaS Nackte Mühle Ostringer Weg 18 49090 Osnabrück | gesamtstädtisch |
Mädchenzentrum Süsterstraße 2 49074 Osnabrück | gesamtstädtisch |
Unter „Offene Angebote“ fallen Kinder- und Jugendzentren, -treffs, Halboffene/Offene Türen bzw. der „Offene Treff-Bereich“, Spielmobile oder aufsuchende Arbeit. Streetwork als Teil der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) fällt nicht hierunter. Auch Gruppenangebote beispielsweise in Jugendzentren werden nicht bei den „Offenen Angeboten“ erfasst, sondern bei den gruppenbezogenen Angeboten, sofern es sich dabei um auf Dauer angelegte Gruppen handelt.

Die Besuchenden der offenen Angebote der Jugend- und Gemeinschaftszentren sowie vergleichbarer Jugendeinrichtungen beliefen sich in 2023 auf 73.378 junge Menschen unter 27 Jahren (BEAST - Bestands- und Angebots-Statistik der Jugendarbeit Osnabrück). Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Besuchenden der offenen Angebote. Darüber hinaus werden die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit auch im Rahmen von sozialpädagogischen, kulturellen, sozialräumlichen Angeboten durch viele weitere Nutzende besucht (VO/2025/4717). Weitere Informationen über die Besuchendenstruktur in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sind außerdem im Planungsbericht der Jugendhilfeplanung (VO/2022/1068) einsehbar.
Zu 2.:
Die Bereitstellung von offenen Angeboten der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII erfolgt auf Grundlage der Betrachtung der Zielgruppe sowie der sozialräumlichen Bedarfslagen. Diese wurden 2022 im Planungsbericht der Jugendhilfeplanung (VO/2022/1068) formuliert und sind auch Grundlage der Ausführungen.
Die Indikatoren für den Einsatz von Angeboten der Jugendarbeit sind weiterhin:
Unter Berücksichtigung der aufgeführten Indikatoren zur Bereitstellung von Angeboten der offenen Jugendarbeit zeigt der Planungsbericht der Jugendhilfeplanung eindeutig, dass die Einrichtungen der Jugendarbeit sich überwiegend in Stadtteilen mit einem hohen Anteil junger Menschen verortet. Darüber hinaus ist sozialräumlich auch oftmals eine hohe Kinderarmutsquote vorhanden. Weiterhin wird aufgezeigt, dass die Standorte der Einrichtungen eine gute Erreichbarkeit für die Zielgruppe der jungen Menschen gewährleisten, insbesondere auch für diejenigen mit einem hohen Risiko einer sozialen Benachteiligung.
Exemplarisch werden hier die Anzahl der jungen Menschen und die Kinderarmutsquote dargestellt:

Personal
Die Stadt Osnabrück finanziert in diesem Zusammenhang für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII 33,55 Vollzeitstellen (VZÄ). Hierbei ist für den Bereich Mobile Jugendarbeit eine in 2023 neu geschaffene VZÄ für den Einsatz im Innenstadtbereich vorgesehen (siehe Sicherheit und Zusammenhalt in der Innenstadt für alle stärken“ VO/2024/3241). Es ist nicht der Fall, dass durch den 10 Punkte-Plan Innenstadt andere Stadtteile aus dem Fokus gerieten, sondern für die Verstärkung der Innenstadt wurde diese neue Stelle eingerichtet.
Zum pädagogischen Personal zählen Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Personen im Berufsanerkennungsjahr (nicht aufgeführt).
Einrichtung | Personal |
Haus der Jugend | 3,12 VZÄ |
Gemeinschaftszentrum Lerchenstraße | 3,96 VZÄ |
Gemeinschaftszentrum Ziegenbrink | 2,2 VZÄ |
Heinz-Fitschen-Haus | 4,66 VZÄ |
JZ Ostbunker (zurzeit Umbau, kleiner Bunker, Rappstraße) | 2,3 VZÄ |
JZ Westwerk | 2,87 VZÄ |
Kinder- und Jugendtreff Kreuzhügel | 1,27 VZÄ |
Stadtteiltreff Haste (zurzeit im Umbau, Kita Haste) | 3,2 VZÄ |
Stadtteiltreff Alte Kasse | 1,75 VZÄ |
Quartierstreff Dodesheide-Ost | 1,5 VZÄ |
Mobile Jugendarbeit | 3 VZÄ |
LegaS Nackte Mühle | 0,75 VZÄ |
Mädchenzentrum | 1,08 VZÄ |
Qualitätsentwicklung Jugendarbeit | 1 VZÄ |
CVJM | 0,5 VZÄ |
gesamt | 33,55 VZÄ |
Fazit:
Eine flächendeckende Bereitstellung von Offener Jugendarbeit kann mit den vorhandenen Ressourcen nicht umgesetzt werden, ist aber auch nicht Zielsetzung. Hierfür bestehen verschiedene Rahmenbedingungen:
Mit den vorhandenen Mitteln müssen die Angebote der offenen Jugendarbeit weiterhin bedarfs- und zielgerecht nach den oben genannten Indikatoren bereitgestellt werden. Die qualitative Bewertung der bisherigen Bereitstellung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit ist im Planungsbericht der Jugendhilfeplanung (VO/2022/1068) formuliert und hat nach wie vor Bestand.
Eine flächendeckende Umsetzung von wohnraumnahen Angeboten in Form von Einrichtungen, Jugendtreffs oder Ähnliches der offenen Jugendarbeit ist mit den vorhandenen Ressourcen nicht umzusetzen. Durch den sozialräumlichen Ansatz der Einrichtungen der Jugendarbeit wird ein Großteil des Stadtgebietes zumindest in das Einzugsgebiet der offenen Jugendarbeit gestellt. Eine Verschiebung von personellen Ressourcen aus den bestehenden Einrichtungen kann nicht erfolgen, da der Kinderschutz in den Einrichtungen dann in Folge nicht sichergestellt werden kann und sich die Angebote deutlich reduzieren würden.
Als flexibles Angebot in Ergänzung der stationären Einrichtungen ist die Mobile Jugendarbeit zu sehen. Die Mobile Jugendarbeit arbeitet sozialräumlich, während Streetwork einen zielgruppenspezifischen Ansatz verfolgt. Mobile Jugendarbeit reagiert auf jugendspezifische Entwicklungen und fördert Jugendarbeit in sozialstrukturell unterversorgten Stadtteilen. Mobile Jugendarbeit ist zurzeit in den Stadtteilen/Sozialräumen Innenstadt, Dodesheide-Ost, Schinkel und Eversburg inklusive Landwehrviertel aktiv. Ein zusätzliches Angebot ist aufgrund des vorhandenen Personals nicht umsetzbar.
Diese Angebote würden nach einem angemessenen Zeitrahmen der Begleitung in die Eigenverantwortung der Institutionen vor Ort (beispielsweise Kirchenjugend) überführt werden.
Darüber hinaus kann der Einsatz von Spiel- und Sportmobilen unter Bereitstellung von zusätzlichen Finanzmitteln in unterversorgten Stadtteilen geprüft werden.
Für die perspektivische Bereitstellung von weiteren Angeboten der offenen Jugendarbeit in sozialstrukturell unterversorgten Stadtteilen/Sozialräumen könnten folgende Handlungsstrategien unter Voraussetzung der Bereitstellung von zusätzlichen Personalressourcen überprüft werden:
1. Einsatz von zusätzlicher Mobiler Jugendarbeit/Initiierung von Angeboten in unterversorgten Stadtteilen in Kooperation mit Kirchen/Jugendverbänden
2. Überprüfung des Einsatzes von Spiel- und Sportmobilen
Zu 3.:
Die Leistung Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) ist nach den Vorgaben des Produktrahmenplanes zwei Produkten zugeordnet. Dabei wird getrennt nach Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen und sonstigen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit.
In dem Produkt Kinder- und Jugendarbeit enthalten ist auch die Förderung der Jugendverbände (§ 12 SGB VIII).
Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
In welcher Qualität und mit welchen Standards diese Angebote vorgehalten werden, entscheidet jeweils der örtliche öffentliche Träger der Jugendhilfe im Rahmen der Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung gemäß § 79 SGB VIII.
Die städtischen Einrichtungen der Jugendarbeit verfügen erst seit 2023 über die drei Innenaufträge Offene Arbeit, Veranstaltungen und Projekte sowie Erwachsenen- und Seniorenarbeit, welche hier anhand vom Haus der Jugend exemplarisch dargestellt werden. Aus diesem Grund erfolgt eine Ausführung der Ausgaben für den Innenauftrag Offene Arbeit für 2023.

2023
Kinder- und Jugendarbeit | 1.615.761 € |
Einrichtungen der Jugendarbeit | 5.855.867 € |
Summe | 7.471.628 € |
|
|
Anteilig offene Angebote städt. Einrichtungen | 1.981.246 € |
Anteilig offene Angebote freie Träger | 460.495 € |
Die Inanspruchnahme von kommunalen, Landes-, Bundes- oder EU-Förderprogrammen zum Ausbau von Angeboten der Jugendarbeit gestaltet sich schwierig. Im Gegensatz zu Förderungen von Angeboten der Jugendsozialarbeit nach § 13 sind zurzeit keine Fördermittel für diesen Zweck bekannt. Bisherige Inanspruchnahmen von Fördermittel beziehen sich in der Regel auf investive Maßnahmen oder auf zweckgebundene Förderungen zur Durchführung von Jugendarbeit mit speziellen Zielgruppen oder Aufgabenstellungen (beispielsweise Fanprojekt, internationale Jugendarbeit, pädagogische Begleitung Freiwilligendienste). Durch regelmäßige Recherche unter Beteiligung des städtischen Fördermanagements werden Fördermöglichkeiten zur Umsetzung oder den Ausbau der Produkte Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit stetig geprüft und in Anspruch genommen.
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