24.03.09 –
Beschluss:
In Ausführung des einstimmig beschlossenen Ratsbeschlusses vom 10. Februar 2009 zur Erstellung von Energiekonzepten für die Konversionsflächen, wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der bereits laufenden B-Planänderungsverfahren
zu überprüfen, ob und in welchem Umfang
technisch und wirtschaftlich sinnvoll oder unter Klimaschutzgesichtspunkten wünschenswert ist und welche diesbezüglichen Vorgaben hierzu in der Bauleitplanung gemacht werden müssen. Dabei ist der ganze rechtliche Spielraum, den das Baugesetzbuch und andere Vorschriften für energiebezogene Vorgaben lassen, auszuschöpfen.
Soweit weitere Neubauvorhaben durch Nachverdichtung vorgesehen sind (z. B. B-Plan 587 Akazienstr.) ist entsprechend des Ratsbeschlusses zur ökologischen Bauleitplanung eine solarenergetische Überprüfung durchzuführen und im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit der Passivhaus-Standard vorzugeben.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird einstimmig angenommen, wobei die Mitglieder der Fraktionen von CDU und FDP sich gegen die Vorgabe von Passivhausstandards – wie im letzten Halbsatz des Beschlussvorschlages gefordert – aussprechen.
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