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29.01.19 –
Beschluss:
1. Im Dezember 2014 hat der Rat im Zuge der Haushaltskonsolidierung beschlossen, Planungsrecht für 2.500-3.000 neue Wohneinheiten zu schaffen. Im November 2016 hat der Rat diese Zahl auf 3.000 erhöht.
2. Aufgrund gestiegener Einwohnerzahlen beauftragt der Rat die Verwaltung zur weiteren Bauflächenentwicklung ein integriertes Stadtentwicklungsprogramm vorzulegen, das auf der Basis optimierter Flächennutzung und vertikaler Verdichtung,
- sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Kriterien gerecht wird,
- die vorhandene Infrastruktur bzw. die Entwicklungspotentiale, entsprechend dem Bedarf an Bildungseinrichtungen, Nahversorgern, medizinischer Versorgung, Sport- und Spielflächen sowie Verkehr berücksichtigt,
- Grüne Finger, Kaltluftflächen, Naturschutz- und Naherholungsgebiete weitestgehend freihält,
- Möglichkeiten der grenzübergreifenden Planung mit den Umlandgemeinden nutzt,
- dabei vorrangig Mietwohnungsbau berücksichtigt und hier insbesondere die Schaffung von Wohnraum mit Sozialbindung ermöglicht.
3. Auf Grundlage des Programms kann der Rat zugleich neue Zielzahlen für zu schaffendes Planungsrecht, zum Beispiel über die bereits beschlossene Anzahl zusätzlicher Wohneinheiten hinaus, beschließen.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Sozial- und umweltgerechte Stadtentwicklung (Ziel 2016 - 2020)
Sachverhalt:
Der Rat ist sich einig, dass in Sachen Wohnraum weiterhin erheblicher Handlungsbedarf besteht. Das bisherige Vorgehen war durch vorhandene Flächenreserven vereinfacht (Nachverdichtung, Konversionsflächen). Diese Reserven sind nun gehoben.
Die weitere Erschließung neuer Flächen wird zwangsläufig konfliktreicher. Immer häufiger stehen ökonomische, soziale und ökologische Interessen neben- oder sogar gegeneinander. Diese werden bislang über den einzelnen Bebauungsplan abgewogen. Eine gesamtstädtische Sichtweise kommt dadurch zu kurz.
Die bislang rein quantitative Vorgehensweise ist damit an ihr Ende gekommen. Statt diese blindlings weiter zu führen, ist eine qualitative, konzeptionell abgesicherte Vorgehensweise dringend notwendig um die Lebensqualität in Osnabrück zu erhalten. Diese muss auch die unterschiedlichen Kompetenzen der Verwaltung besser zusammenführen.
Notwendig ist daher eine integrierte Planung, die alle Interessen abwägt und über die einzelne Fläche hinaus gesamtstädtischen und gesamtstrategischen Charakter hat. Auch die vorhandene Infrastruktur und ihre Ausbaupotenziale müssen besser berücksichtigt werden. Zudem erscheint es angesichts der äußert knappen Flächenverfügbarkeit in Osnabrück und den Aussagen des Stadtklimakonzeptes sinnvoll zu sein, gemeindeübergreifende Bauplanungen mit den benachbarten Umlandgemeinden in Angriff zu nehmen.
Die Erarbeitung eines entsprechenden Programms ist daher sinnvoll. Erst auf dieser Grundlage können ggf. neue Zielzahlen für die Baulandentwicklung beschlossen werden.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
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