10.05.16 –
Beschluss:
Der Beschluss des Rates in der Sitzung vom 5. April 2016 zu TOP 5.12 wird nicht aufgehoben.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, parallel zu dem Einziehungsverfahren eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 525/Flächennutzungsplan auf den Weg zu bringen und dem Rat in seiner Sitzung am 14.06.2016 einen Aufstellungsbeschluss zur Entscheidung vorzulegen. Insbesondere soll hierfür auch geprüft werden, ob die im Normenkontrollverfahren angegriffenen Einschränkungen für eine Bebauung unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Einrichtung einer Fußgängerzone abgemildert oder beseitigt werden können.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
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Antrag | Innenstadt | Kommunalpolitik | Stadtentwicklung | Verkehr | Verwaltung
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