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09.11.21 –
Sachverhalt:
In Bezug auf die gegenwärtige Verkehrssituation in der Kommenderie-, Kolping- und Lyrastraße fragen wir die Verwaltung:
1. Welche (Sofort-)Maßnahmen sind ergriffen worden, um den Busverkehr in diesem Straßenzug zu beschleunigen und dem Radverkehr in der Fahrradstraße ein sicheres und zügiges Fortkommen zu ermöglichen? Wieso wurde das Rechtsabbiegen vom Neuen Graben in die Lyrastraße trotz der bekannten Verkehrsschwierigkeiten wieder erlaubt?
2. Welche mittel- bis langfristigen Maßnahmen sind denkbar/notwendig, um nach der Verlegung des Busverkehrs zurück in die Johannisstraße, diesen Straßenzug vom motorisierten Verkehr zu entlasten und den Radverkehr zur vorherrschenden Verkehrsart werden zu lassen?
3. Nach einer möglichen Entlastung des Neumarkts vom Individualverkehr könnte die Kreuzung Neuer Graben/Lyastraße umgebaut werden. Welche positiven Effekte können davon für den genannten Straßenzug ausgehen?
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 12.11.2021 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Eine Verkehrszählung vom 12. Oktober 2021 zeigt, dass die Verschlechterung der Situation für den Radverkehr sich primär aus der Erhöhung des Busverkehrs durch die baustellenbedingte Führung und die Bushaltestelle kurz vor dem Knotenunkt Lyrastraße / Neuer Graben ergibt. Im Vergleich zur Zählung im Juli 2020 sind die Verkehrsmengen motorisierte Individualverkehr (MIV) und Rad annähernd gleichgeblieben. Der Busverkehr hat sich im Zeitraum 7 – 20 Uhr mehr als verdreifacht (2020: 122 Busse, 2021: 534 Busse).
Aus Sicht der Lichtsignalanlagen-Steuerung gibt es aktuell ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf Neuer Graben Richtung Neumarkt, sodass es für die Nebenrichtung Lyrastraße nicht mehr Freigabezeiten geben kann, da der Verkehr sonst auf der Hauptrichtung nicht mehr abfließt.
Das Rechtsabbiegen vom Neuen Graben in die Lyrastraße war über Jahre straßenverkehrsrechtlich zulässig. Bei Neuaufteilung der Fahrspuren auf dem Neuen Graben (Busspur + Radfahrer frei) wurde dieses temporär untersagt, da die vorhandene Signalanlage lediglich eine Grünphase für alle Spuren vorsah. Durch Anpassung der Signalsteuerung bekommt der Radfahrverkehr mittlerweile Vorlauf vor dem Geradeaus- und Rechtsabbiegeverkehr, wodurch die Konfliktsituation deutlich verbessert wurde. Darüber hinaus ist die verkehrliche Erreichbarkeit der südlichen Innenstadt ansonsten aus Richtung Westen im Grunde nur über die Süsterstraße möglich, da das Linksabbiegen vom Wallring in die Schlossstraße für Kfz nicht zulässig ist. Die Möglichkeit des Rechtsabbiegens vom Neuen Graben schafft daher gerade auch für die Universität eine weitere Alternative.
Damit die Kfz-Fahrenden in Fahrtrichtung Neuer Graben sich stärker nach links orientieren und damit eine Vorbeifahrt von Radfahrenden rechts ermöglichen, sollen Rad-Piktogramme markiert werden.
Zu 2.:
Schon zum jetzigen Zeitpunkt hat der Radverkehr mit 40% einen hohen Anteil, obwohl mit dem Wegfall des Präsenzbetriebs an der Uni das Hörsaalgebäude an der Kolpingstraße als wichtiges Ziel zurzeit ausfällt. Mit Präsenzbetrieb der Universität ist eine deutliche Steigerung zu erwarten. Für eine Verringerung der Kfz-Menge wäre eine Reduzierung der erlaubten Fahrbeziehungen zu prüfen, wobei die notwendige Erschließung der südlichen Innenstadt hier wenig Handlungsspielraum bietet. Mit der Umgestaltung der Strecke nach dem neu zu entwickelnden Design für Fahrradstraßen (diese wird in der Planung Fahrradstraßen / Velorouten Wüste in der 1. Hälfte 2022 entwickelt) soll die Erkennbarkeit als Fahrradstraße und damit das Verhalten der Kfz-Fahrenden verbessert werden.
Zu 3.:
Aufgrund der geltenden Beschlusslage musste die Verwaltung von weitergehenden Planungen zum Szenario „Sperrung Neumarkt für den MIV“ Abstand nehmen, darum können zu dieser Frage derzeit keine Aussagen gemacht werden.
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Anfrage | Stadtentwicklung | Themen | Verkehr
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