18.04.23 –
Beschluss:
In der Vorlage VO/2023/1700, die dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in der Sitzung am 16.03.2023 zur Kenntnis gegeben wurde, werden die rechtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen für die Teileinziehung des Neumarkts beschrieben.
Der Rat der Stadt Osnabrück beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Maßnahmen und Beschlüsse für die Teileinziehung des Neumarktes unverzüglich auf den Weg zu bringen und die erforderlichen Haushaltsmittel rechtzeitig einzustellen.
Die sich aus dem Verzicht auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) ergebenden Spielräume werden zur Anlage guter und sicherer Radverkehrsinfrastruktur und für die Busbeschleunigung genutzt.
Die folgenden Punkte, die in der Vorlage zusammengefasst dargestellt wurden, werden entsprechend des beschriebenen Zeitplans bearbeitet und rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt:
Maßnahmen:
Beschlüsse:
Kosten:
Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans wird der notwendige Beschluss im 2. Quartal 2023 vorgelegt.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Hinweis: Der Antrag wurde in die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 25.05.2023 geschoben und dort dann zur Kenntnis genommen und ohne Empfehlung an den Rat gegeben. Zur Ratssitzung am 27.06.2023 wurde dann abweichend ein gemeinsamer Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt, der CDU-Fraktion, der Gruppe DIE LINKE./Kalla Wefel und der Oberbürgermeisterin eingebracht und mehrheitlich beschlossen.
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