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06.05.22 –
Sachverhalt:
Mit dem Antrag „Prüfung eines Projekts "Wohnen im Quartier" auf dem städtischen Grundstück an der Erdbrinkstraße (Widukindland)“ (Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD und DIE LINKE, VO/2021/6879) hat der Rat am 01.06.2021 die Verwaltung beauftragt, ein Projekt "Wohnen im Quartier" auf der ehemaligen Kinderspielplatzvorbehaltsfläche an der Erdbrinkstraße im Widukindland zu prüfen. Diese Prüfung sollte auch eine Machbarkeitsprüfung durch eine städtische Tochtergesellschaft (z.B. WiO, ESOS) beinhalten.
Mit dem Projekt könnte unter anderem Bewohner:innen des Quartiers ein Wohnungstausch-Angebot gemacht werden, wenn diese beispielsweise aus Altersgründen oder anderen biographischen Gründen Interesse haben, sich wohnlich zu verkleinern, aber gerne im Quartier bleiben wollen. Ein Teil des Geländes könnte für die Nachbarschaft als Freifläche zugänglich bleiben.
Die Kontaktstelle Wohnraum sollte ebenfalls in die Prüfung mit einbezogen werden, um unter anderem die Bedarfe im Quartier erheben zu können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 10.05.2022 antwortete die Verwaltung wie folgt:
zu 1.:
Die Kontaktstelle Wohnraum arbeitet derzeit an einem Vorschlag für den Rat, wie auf dem Grundstück ein beispielhaftes Wohnen mit dem Schwerpunkt "Wohnen im Alter/Umzug im Quartier“ realisiert werden kann, ohne dass dafür der Bebauungsplan geändert werden muss. Ein Mehrfamilienhaus ist hier aktuell nicht genehmigungsfähig. Rund um das Projekt wurde schon eine Reihe von vorbereitenden Gesprächen geführt. Wer Bauherr eines möglichen Projektes sein könnte (WiO, Stadt, Dritte), ist noch unklar. Ggf. wären dafür dann investive Mittel in einem künftigen Haushalt bereitzustellen.
zu 2.:
Das Land Niedersachsen hat relativ kurzfristig im Februar 2022 eine gesonderte Förderrunde im Programm „Wohnen und Pflege im Alter“ mit Ausschreibungsfrist 1. April 2022 ausgelobt. Die Kontaktstelle Wohnraum konnte trotz des engen Zeitfensters den Antrag „Wohnen im Alter im Widukindland – Beratungsoffensive“ stellen. Dieser hat genau die Ziele, die Bedarfe im Quartier zu erheben und gleichzeitig auf ein mögliches Umzugsangebot im Quartier aufmerksam zu machen, bzw. abzufragen, wer an welcher Wohnform in einem kleineren Quartiersprojekt Interesse hätte. Zur Antragstellung liegt noch keine Rückmeldung vor. Bei einem positiven Bescheid wäre eine zweite Antragstellung, dann für die investiven Maßnahmen des konkreten Gebäudes (max. 100.000 € Zuschuss) möglich.
zu 3.:
Gefördert werden über „Wohnen und Pflege im Alter“ Modellvorhaben, die als gutes Beispiel für andere Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum, dienen. Die Erfahrungen aus dem Widukindland ließen sich auf viele Wohngebiete in Osnabrück, gerade in den Stadtrandlagen, übertragen. Dies ist auch geplant. Im Grunde lässt sich in fast allen Stadtteilen ein kleinerer oder größerer Bereich finden. Die weitere Vorgehensweise ist abhängig von den Ergebnissen des Projektes. Sollte der Antrag negativ beschieden werden, könnte entweder eine erneute, verbesserte Antragstellung zum 1. August 2022 versucht oder eine vereinfachte Form ohne Fördermittel durchgeführt werden.
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