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15.09.23 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück begrüßt die vom Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen koordinierte landesweite „Proaktive Kontrollaktion Autoposer“. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Polizeiinspektion Osnabrück Möglichkeiten zur Ausweitung der mobilen Kontrollen von Auto- und Motorradposing im Stadtgebiet zu erarbeiten und umzusetzen, mit dem Ziel, die Lärmbelastung für die Osnabrücker:innen – insbesondere abends und nachts – zu reduzieren. Dem zuständigen Fachausschuss ist regelmäßig Bericht zu erstatten.
Sachverhalt:
Auto- und Motorradposing, also das abrupte und anlasslose Beschleunigen und Erzeugen erhöhten Lärms, um auf sich und sein Auto oder Motorrad aufmerksam zu machen und sich selbst in der Szene oder dem Publikum darzustellen, ist ein gesamtstädtisches Problem. Und das nicht nur am in der Auto-Tuning-Szene als „Carfreitag“ bekannten Karfreitag, sondern mittlerweile ganzjährig.
Betroffen sind alle Stadtteile, vor allem der Innenstadt- und Wallbereich sowie die Martinistraße, Pagenstecherstraße und andere Ausfallstraßen. Nicht nur die Verkehrssicherheit leidet unter dem Verhalten von Menschen, die sich grob verkehrswidrig und vorsätzlich über alle Regeln hinwegsetzen und mit hochmotorisierten Fahrzeugen Straßen als Bühne nutzen. Es sind vor allem die Anwohnenden vor Ort und in der Umgebung die meist zu später Stunde vom Lärm belästigt werden. Ein Lärmaktionsplan nützt wenig, wenn regelmäßig aus manipulierten Auspuffanlagen bis zu 100 Dezibel (dB) durch die Straßen schallen.
Tatbestände, die mit Autoposing einhergehen, wie das Fahren ohne Betriebserlaubnis aufgrund unerlaubten Tunings, unnötiges Hin- und Herfahren und Lärmbelästigung verstoßen gegen die Straßenverkehrsordnung und ziehen Bußgelder nach sich. Allerdings gehen die Verfehlungen oftmals über Ordnungswidrigkeiten hinaus. Die jüngste vom LKA koordinierte Verkehrskontrolle mit Schwerpunkt Autoposing Anfang September in Osnabrück ergab bei 17 kontrollierten Fahrzeugen elf Verkehrsordnungswidrigkeiten, eine Ordnungswidrigkeit und drei Straftaten: Trunkenheit im Verkehr, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Rasen. Niedersachsenweit wurden 1.700 Fahrzeuge überprüft und dabei über 720 Verstöße festgestellt, darunter auch illegale Straßenrennen.
Zum Schutz der betroffenen Anwohner:innen und aller Verkehrsteilnehmer:innen resultiert insofern ein erhöhter Bedarf an regelmäßigeren Kontrollen der Autoposing-Szene in Osnabrück. Dabei können andere Städte wie Bremen, Hamburg oder Mannheim, in denen unter anderem Polizei-Sondergruppen gegründet wurden, als Beispiel dienen.
Abweichender Beschluss:
Der Antrag wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Kategorie
Antrag | Gesundheit, Verbraucherschutz | Innenstadt | Sicherheit | Verkehr
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