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24.05.22 –
Sachverhalt:
Im Wohngebiet im Bereich Wörthstraße, Spinnereiweg, Siebensternstraße und Leggeweg besteht ganztägig hoher Parkdruck, aber auch nachts werden von den Anwohner:innen regelmäßig Parkraumauslastungen von über 100% registriert. Fahrzeuge werden vor Baumscheiben oder verkehrswidrig in zweiter Reihe abgestellt. Des Weiteren werden Wohnmobile für längere Zeiträume abgestellt. Wochenendfahrenende parken Fahrzeuge, ohne sie zu bewegen und verhindern somit eine Fluktuation auf den vorhandenen Stellplätzen. Des Weiteren nutzen quartiersfremde Dauerparkende die knappen Stellplätze.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 30.05.2022 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Generell gilt es, mögliche Bewohnerparkgebiete anhand der Empfehlungen des Masterplans Mobilität zu untersuchen. Das genannte Areal befindet sich außerhalb der empfohlenen Gebiete und wird somit erst nach Abschluss der aktuellen Untersuchungen betrachtet werden können. Allerdings ist derzeit der Verwaltung ein außergewöhnlich hoher Parkdruck im genannten Gebiet nicht bekannt.
Zu 2.:
Grundsätzlich können Bewohnerparkgebiete nur eingeführt werden, wenn ein permanenter über den Tag hinweg hoher Parkdruck besteht. Mit dem Bewohnerparken soll das Ziel erfüllt werden, die Wohnsituation in der Innenstadt und in angrenzenden Wohnquartieren zu verbessern, indem quartiersfremdes Dauerparken aus dem Gebiet herausgehalten wird. Laut Definition ist quartiersfremdes Dauerparken `Berufstätige am Arbeitsplatz, Studierende im Bereich der Universität/Fachhochschule, Besucher von Veranstaltungszentren (bspw. Theater, Kino, Osnabrück Halle etc.) sowie in Krankenhäusern oder bereits verdrängtes Dauerparken ́ aus angrenzenden Gebieten. Somit soll das Bewohnerparken ein ausreichend großes Stellplatzangebot für Berechtigte sicherstellen. Die Voraussetzungen zur Einführung eines Bewohnerparkgebietes werden in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung genannt. Demnach ist die Einführung von Bewohnerparkgebieten nicht möglich, wenn bei einem überwiegenden Teil der Gebäude oder des Gebietes Stellplätze auf privatem Grund vorhanden sind. Ob die Anzahl der Stellplätze auf Privatgrund auch für die tatsächliche Anzahl an vorhandenen Pkw der Bewohnerschaft ausreicht, ist hiervon unabhängig.
Falls diese Rahmenbedingungen erfüllt sind, gilt es vorab ein sinnvolles Gebiet abzugrenzen, welches untersucht werden soll. Im Anschluss dessen findet eine Parkraumerhebung an einem Werktag zu folgenden Uhrzeiten: 04:30 Uhr, 10:00 Uhr, 15:00 Uhr und 21:00 Uhr, statt. Zeigt die Erhebung auf, dass ein ganztägig hoher Parkdruck vorhanden ist, dann erfolgt die Befragung der Anwohnenden. Das Ergebnis der Befragung wird als Beschlussvorlage dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vorgelegt. Sowohl die Befragung und die Ergebnisse dessen sind rechtlich nicht vorgeschrieben oder bindend. Dennoch wird diesen eine hohe Bedeutung beigemessen, da viel Wert auf die Meinungsäußerung der Anwohnenden gelegt wird.
Zu 3.:
Aktuell gilt es weiterhin, die möglichen Bewohnerparkgebiete laut Masterplan Mobilität zu untersuchen. Hierzu zählen die Gebiete 9, 10 und 11. Allerdings weist die Verwaltung darauf hin, dass maximal zwei mögliche Gebiete pro Jahr untersucht werden können. Aufgrund der derzeitigen personellen Kapazitäten und Priorisierung anderer Projekte können Abweichungen auftreten.
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