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19.04.22 –
Beschluss:
Sachverhalt:
Nach Aussage der Verwaltung ist die jetzige Brücke für den motorisierten Verkehr aus dem Jahr 1956 abgängig und müsste vollumfänglich saniert werden, was sich gegenüber einem Neubau als nicht wirtschaftlich und nicht nachhaltig darstellt. Die südlich davon befindliche Rad- und Gehwegbrücke ist ebenfalls ein Sanierungsfall. Zur Vermeidung einer erneuten zusätzlichen langen Sperrung der Vehrter Landstraße soll der Ersatzneubau im Zuge der Straßenbaumaßnahmen mit erfolgen. Entsprechend des Ratsbeschlusses VO/2021/7298 sind zwei Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr (MIV) vorzusehen. Diese sind in Abwägung von Kosten und möglichst geringem Eingriff und Verbrauch des Naturraumes für Brücke, Lager und Rampen verhältnismäßig und ausreichend.
Zukünftig wird der Geradeausverkehr aus der Römereschstraße in die Vehrter Landstraße nur noch einspurig sein, somit entfällt die Notwendigkeit eines Einfädelungsbereiches über zwei Fahrspuren. Grund dafür ist – im Zuge höherer Radverkehrssicherheit – die parallel erfolgende Umwandlung der rechten Fahrspur der Römereschstraße in eine reine Rechtsabbiegerspur mit getrennter Signalisierung, um Rechtsabbiegeunfälle des MIV mit geradeausfahrenden Radfahrenden zukünftig zu verhindern.
Im bisherigen Entwurf sind die Geh- und Radwege entlang der Längsparkstände auf Mindestmaße reduziert worden (S. 3, Abs. 5; Karte Blatt 2/S. 8 Abschnitt mit Parkstreifen). Die Vehrter Landstraße ist im RVP 2030 als Hauptroute ausgewiesen. Nach ERA 2010 „3.4 Baulich angelegte Radwege“ gilt deswegen: „Breite - Die Regelbreite von Radwegen beträgt 2,00 m, bei geringem Radverkehr 1,60 m. Dies ermöglicht Überholungen. Größere Breiten von Radwegen können erforderlich werden im Verlauf von Hauptverbindungen des Radverkehrs.“
Zur Schaffung von Parkraum für die Erreichung der Kleingärten z.B. mit schwerem Gerät, wird die Verwaltung um Unterstützung bei der Flächenfindung und Anbindung an die öffentlichen Verkehrswege gebeten. Dabei ist die Radverkehrssicherheit bei Ein-/Ausfahrten, die die Radwege kreuzen, zu gewährleisten.
Als Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr sollen die Geh- und Radwege über die Nette gegenüber dem Status Quo beidseitig geführt werden. Damit ist dann eine durchgängige Fuß- und Radverkehrsverbindung auch auf der nördlichen Seite der Vehrter Landstraße von der Kreuzung mit „Im Haseesch“ bis zur Kreuzung mit der Bramscher Straße gegeben. Um den Eingriff in den Naturraum und die Kosten weiter zu minimieren, sollen die Nebenanlagen in einem Bauwerk mit den beiden Hauptfahrspuren zusammengefasst werden und als getrennte Fuß- und Radwege mit Mindestmaßen auf dem Brückenbauwerk geführt werden. In Anbetracht der kurzen Distanz auf der Brücke sowie Kosten und Naturschutz sind Mindestmaße hier verhältnismäßig. Durch die Zusammenlegung auf ein Brückenbauwerk werden die Kosten für eine unwirtschaftliche und nicht nachhaltige Sanierung der vorhandenen separaten Geh-/Radwegbrücke gespart und die Bedingungen für den Fuß-/Radverkehr verbessert, da sich die Breiten erhöhen und die beiden Verkehrsarten zu Gunsten beidseitig erhöhter Sicherheit voneinander getrennt verlaufen werden.
gez. Jens Meier
Gruppe Grüne/Volt
gez. Heiko Panzer
SPD-Fraktion
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen, wobei die CDU-Fraktion sich gegen die Punkte 3 und 4 ausgesprochen hat, bei Enthaltung der Gruppe FDP/UWG.
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