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12.06.18 –
Vor einem Jahr hatten wir die Verwaltung gefragt: Wie oft ist pro Jahr gegen Falschparker und falsches Halten auf Rad- und Fußwegen vorgegangen worden (aufgeschlüsselt nach Verstoßarten und Bußgeldhöhe)? Wie häufig wurden dabei Fahrzeuge abgeschleppt, und was sind die Kriterien für das Abschleppen des Fahrzeugs? Welche Maßnahmen können darüber hinaus ergriffen werden, um gefährdendes Falschparken auf Rad- und Fußwegen zu vermindern?
Auf Bürgersteigen und den Radwegen parkende Fahrzeuge sind nicht nur ein Ärgernis für die betroffenen Fußgänger*innen und Radler*innen, sondern sind häufig auch verkehrsgefährdend. Fußgänger*innen, vor allem solche mit Rollatoren oder Kinderwagen, Radler*innen sowie Rollstuhlfahrer*innen sind in diesen Fällen gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Hier geraten sie in Konflikt mit dem fließenden, motorisierten Verkehr. Dies führt ggf. zu gefährlichen ja mitunter lebensbedrohlichen Situationen - auch für die Autofahrer*innen, die ausweichen müssen. Sicherheit ist die wichtigste Voraussetzung für einen attraktiven Fuß- und Radverkehr. Die Verwaltung hat darauf gemäß ihrem Wissensstand geantwortet (Vorlage-Nr: VO/2017/0429-01). Um die Entwicklung in diesem Bereich zu verfolgen, fragen wir die Verwaltung erneut:
1. Wie oft ist pro Jahr gegen Falschparker und falsches Halten auf Rad- und Fußwegen vorgegangen worden (bitte wiederum aufgeschlüsselt nach Verstoßarten und Bußgeldhöhe)?
2. Wie häufig wurden dabei Fahrzeuge abgeschleppt?
3. Welche Ideen / Vorschläge bestehen seitens der Verwaltung, um ein nachhaltiges Einhalten der diesbezüglichen Verkehrsregeln zu erreichen?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2) Die Anzahl der festgestellten Verstöße und der durchgeführten Abschleppmaßnahmen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (vgl. anliegendes PDF-Dokument bzw. https://ris.osnabrueck.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1011179). Insgesamt sind 6.122 Verstöße festgestellt worden. In 44 Fällen wurden Autos abgeschleppt.
Zu 3) Der Verkehrsaußendienst kontrolliert täglich den ruhenden Verkehr, insbesondere auch in Bezug auf Halt- und Parkverstöße auf Geh- und Radwegen. Bei Hinweisen zu wiederholt bzw. häufig vorkommenden Verstößen in einem bestimmten Bereich wird der Verkehrsaußendienst mit gezielten Kontrollen tätig. Ferner prüft der Fachbereich Bürger und Ordnung in Zusammenarbeit mit dem Projekt „Mobile Zukunft“ die Durchführung von Schwerpunktaktionen in Bezug auf Kontrolle und Abschleppung von verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen auf Geh- und Radwegen.
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Anfrage | Sicherheit | Verkehr
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