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12.01.23 –
Sachverhalt:
Die Anwohner:innen der Herderstraße berichten über zahlreiche und massive Überschreitungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Offenbar wird die Straße als gradlinige Abkürzung zwischen Lotter Straße und Martinistraße genutzt.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 19.01.2023 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Grundlage für die Durchführung und Planung von Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen ist der niedersächsische Erlass “Richtlinie für die Überwachung des fließenden Verkehrs durch Straßenverkehrsbehörden“. Danach sind Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallbrennpunkte) oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden (Gefahrenpunkte).
Da eine lückenlose Verkehrsüberwachung nicht möglich ist, hat die Stadt Osnabrück eindeutige Prioritäten und klare Schwerpunkte gesetzt.
Neben den, auf Grundlage der polizeilichen Unfallanalyse, festgestellten Unfallbrennpunkten stellen Geschwindigkeitsüberwachungen im Umfeld von Grundschulen einen besonderen Schwerpunkt dar. Weitere schutzwürdige Bereiche sind die Nahbereiche von Kindertagesstätten, Senioren- und Behinderteneinrichtungen.
Erst darüber hinaus kommen Bereiche in Betracht, in denen wiederholt wichtige Verkehrszeichen missachtet, insbesondere die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in einem so erheblichen Umfang nicht eingehalten werden, dass allein dadurch eine besondere Gefährdung anzunehmen ist. Hier konzentrieren sich Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen jedoch auf Bereiche, denen eine besondere Verkehrsbedeutung zukommt, z.B. Hauptverkehrsstraßen.
Im Kontext der obigen Ausführungen haben Geschwindigkeitsüberwachungen in verkehrsberuhigten Bereichen eher eine untergeordnete Priorität. Zuletzt wurden in der Zeit von Mitte Juli 2021 bis zum 30.09.2021 an 4 verschiedenen Messstellen insgesamt 9 Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt. Durchschnittlich 20% der durchgefahrenen Fahrzeuge waren vorwerfbar zu schnell. 90% der Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen zwischen 01km/h und 15km/h. Im Jahr 2022 wurden aufgrund fehlender personeller Kapazitäten im Bereich der Herderstraße keine Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt.
Zu 2.:
Der Fachbereich Bürger und Ordnung wird dort in unregelmäßigen Abständen Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen.
Zu 3.:
Aus Sicht der Verwaltung sind keine baulichen Veränderungen realisierbar, um die Geschwindigkeiten in der Herderstraße zwischen der Lotter Straße und der Martinistraße herabzusetzen. Begründet ist dies darin, dass bauliche Maßnahmen wie Einengungen und Aufpflasterungen auf Fahrgeschwindigkeiten um 30 km/h konzipiert und ausgelegt sind. Weiterhin können Aufpflasterungen nicht beliebig hoch gebaut werden, da jedem Fahrzeug eine Überfahrt ermöglicht werden muss. Weiterhin muss die Befahrbarkeit der Straße für größere Fahrzeuge, z.B. der Müllabfuhr, etc. gegeben sein, sodass auch starke Verziehungen nicht wirkungsvoll wären.
Da es sich bei der Herderstraße per Beschilderung um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, wären diese Maßnahmen hier wirkungslos. Aus Sicht der Verwaltung ist jede:r Verkehrsteilnehmende für das eigene Verhalten verantwortlich und hat sich an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Bei der Einfahrt in die Herderstraße ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich und des vorhandenen Straßenausbaus deutlich zu erkennen, dass in diesem Bereich mit einer deutlich verringerten Geschwindigkeit zu fahren ist.
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