Lärmschutz im östlichen Widukindland durch A33/B51

Anfrage zum Lärmschutz im östlichen Widukindland im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 15.04.2021

15.04.21 –

Anfrage im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 15.04.2021

Sachverhalt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wie folgt:

1. Welche Möglichkeiten für einen verbesserten Lärmschutz sieht die Verwaltung?

Im laufenden Planfeststellungsverfahren zum Bau der A33 Nord zwischen der B51 und der A1 wurden auch die schalltechnischen Auswirkungen im Bereich des Schinkelbergs und des Widukindland untersucht. Der Bau der A33 Nord wurde dabei im Rahmen des Bundes-immissionsschutzgesetzes als Neubau eingestuft. Die baulichen Veränderungen im Bereich Widukindland im bestehenden Übergang zur B51 wurden als wesentliche Änderung einge-ordnet. Somit sind in beiden Ausbaubereichen Maßnahmen zur Lärmvorsorge im Sinne der 18. BImSchV (sog. Verkehrslärmschutzverordnung) zu treffen.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt und die Schallschutzmaßnahmen dimensioniert. Die bestehende Lärmschutz-wand (Länge 173 Meter, Höhe sechs Meter) wird zur Eisenbahnlinie Osnabrück-Bremen hin um 118 Meter mit einer Höhe von 3,5 Meter ergänzt. Weiterhin wird südlich angrenzend die ebenfalls bestehende Lärmschutzwand (Länge 233m, Höhe sechs Meter) auf kompletter Länge um drei Meter erhöht. Zusätzlich wird ein sog. offenporiger Asphalt („Flüsterasphalt“) auf einer Länge von rund 1,8 km verbaut, der für weitere Lärmreduzierungen von fünf dB(A) sorgt (Vergleich: Für das menschliche Gehör kommt eine Lärmminderung von drei dB(A) einer Halbierung der Verkehrsmenge gleich).

Ein Lageplan der Schallschutzmaßnahmen findet sich in der Anlage 1.

Durch diese aktiven Lärmschutzmaßnahmen werden die Grenzwerte der 16. BImSchV an den Gebäuden im östlichen Widukindland eingehalten. Einzelne Ausnahmen bestehen für Gebäude direkt an der Bremer Straße und dem Power Weg. Hier werden zusätzliche passive Lärmschutzmaßnahmen (v.a. Schallschutzfenster) umgesetzt.

 

2. Besteht die Möglichkeit, die Niedersächsische Landesbehörde aufzufordern, für einen besseren Lärmschutz zu sorgen?

Im Rahmen der Planfeststellung hat die Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben, die die geplanten Schallschutzmaßnahmen begrüßt. Die geplanten Maßnahmen entsprechen bereits den von der Stadt geforderten Maßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge, weitere Maßnahmen werden nicht gefordert.

 

3. Könnte ein Tempolimit in diesem Abschnitt für einen besseren Lärmschutz sorgen?

Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen sind unter Annahme der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h sowie der entsprechend geringeren Geschwindigkeit für Lkw berechnet worden. Dies geschah vor dem Hintergrund, da die dauerhafte Fortführung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h seitens der Autobahn GmbH in Zukunft nicht mehr garantiert werden kann. Sollte die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auch nach dem Bau der A33 Nord bestehen bleiben, wäre der Lärmschutz sogar „überdimensioniert“ und die Grenzwerte würden noch weiter unterschritten werden.

Generell können Geschwindigkeitsreduzierungen einen hohen Beitrag zur Lärmminderung erzielen. Bei einer Reduzierung von 130 auf 100 km/h kann eine Reduzierung von 1-3 dB(A) erreicht werden, abhängig vom Schwerverkehrsanteil. Aus den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung lässt sich jedoch keine Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen erkennen.

Weitere Informationen gibt es hier.

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