Maßnahmen zur ÖPNV-Beschleunigung

Maßnahmen zur ÖPNV-Beschleunigung / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 19.01.2023

12.01.23 –

Sachverhalt:

Die Durchschnittsgeschwindigkeit des ÖPNV in Osnabrück ist seit Jahren rückläufig. Das macht den Busverkehr unattraktiv und teuer. Wir fragen deshalb die Verwaltung:

  1. Am 19.11.2020 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Verwaltung beauftragt, eine Liste mit Maßnahmen zur Busbeschleunigung kurzfristig umzusetzen (VO/2020/6216-01). Die Verwaltung hat in der Sitzung am 01.07.2021 in einer Mitteilungsvorlage den Stand der Umsetzung berichtet (VO/2021/7086). Wie ist der aktuelle Sachstand?
     
  2. Am 03.02.2022 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Beschlüsse „Ausbau der MetroBus-Linie "M2 Landwehrviertel-Hauptbahnhof" als Referenzachse für Maßnahmen zur Busbeschleunigung“ (VO/2022/0362) und „Verkehrsversuch zur Busbeschleunigung auf der Achse Berliner Platz-Neumarkt-OsnabrückHalle“ (VO/2022/0364) beschlossen. Wie weit ist die Umsetzung?
     
  3. Am 04.03.2021 hat die Verwaltung in einer Mitteilungsvorlage über den Sachstand „Umweltsensitives Verkehrsmanagement (UVM)“ (VO/2021/6545) berichtet. Der letzte Satz lautet: „Vorausschauend zeigt sich, dass über das UVM, ergänzend zum oben genannten Ziel der Verbesserung der Luftqualität, auch andere sich verändernde Rahmenbedingungen frühzeitig in die Verkehrssteuerung implementiert werden. Dies könnte z.B. bei Baumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen, der ÖPNV-Beschleunigung oder ähnlichen Fragestellungen zum Einsatz kommen.“ Welche konkreten Maßnahmen zur Beschleunigung des ÖPNV werden durch das umweltsensitive Verkehrsmanagement umgesetzt?

In ihrer Mitteilungsvorlage vom 17.01.2023 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.:

Die vielen Einzelmaßnahmen wurden kategorisiert hinsichtlich ihrer Dringlichkeit. Folgende Knotenpunkte wurden in Kategorie 1 – Dringender Handlungsbedarf – eingestuft:

Knoten Hermann-Ehlers-Straße/Malberger Straße

Das Steuergerät der Lichtsignalanlage (LSA) wurde ertüchtigt und umgebaut. Für die Busbeschleunigung ist eine Planung erforderlich. Es ist vorgesehen, diese Planung mit Mitteln der ÖPNV-Beschleunigung zu vergeben, nachdem der vorläufige Haushalt für das Jahr 2023 freigegeben wurde.

Kosten: ca. 10.000 €

Knoten Hermann-Ehlers-Straße/An der Rennbahn

Es handelt sich an dieser LSA noch um ein altes Steuergerät. Nach Freigabe des Haushalts kann sie mit Mitteln der ÖPNV-Beschleunigung jedoch zeitnah ertüchtigt werden, um eine ÖPNV-Beschleunigung zu ermöglichen.

Kosten: ca. 25.000 €

Knoten Sutthauser Straße/Am Wulfter Turm

Eine Ertüchtigung des Steuergeräts der LSA mit Mitteln der LSA-Instandhaltung ist kurzfristig nicht möglich, sondern erst ab den Jahren 2026/ 2027 vorgesehen. Auch hierfür ist vorgesehen, alternativ Mittel der ÖPNV-Beschleunigung für eine schnellere Umsetzung zu verwenden.

Kosten: ca. 80.000 €

Knoten Sutthauser Straße/Eduard-Pestel-Straße

Das Steuergerät der Lichtsignalanlage (LSA) wurde ertüchtigt und umgebaut. Für die Busbeschleunigung ist eine Planung erforderlich. Es ist vorgesehen, diese Planung mit Mitteln der ÖPNV-Beschleunigung zu vergeben, nachdem der vorläufige Haushalt für das Jahr 2023 freigegeben wurde.

Kosten: ca. 10.000 €

Zu 2.:

Für den Ausbau der MetroBus-Linie M2 gilt das Busbeschleunigungskonzept aus dem Jahr 2020 als maßgebliche Grundlage. Zielsetzung des Konzepts war es – mit den gegebenen verfügbaren Flächen - eine möglichst durchgehende Busbeschleunigung darzustellen.

Insbesondere die Unterbindung des Durchgangsverkehrs auf der Natruper Straße durch sogenannte Modalfilter am Eversburger Platz sowie an der Einmündung An der Bornau wird hinsichtlich der Beschleunigungseffekte empfohlen. Die rechtliche Grundlage für die Umsetzung dieser Maßnahme ist jedoch nicht endgültig geklärt. Sollte ein Teileinziehungsverfahren erforderlich werden, ist es entscheidend die Auswirkungen einer solchen Maßnahme darzustellen und die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen. Nur wenn die Gründe des öffentlichen Wohls überwiegen, kann eine Teileinziehung einer rechtlichen Prüfung standhalten. Zu untersuchen sind in diesem Zusammenhang z.B. die Veränderungen hinsichtlich der Umwege und Reisezeiten für den MIV, der Nutzen für den ÖPNV, des Komforts und der Sicherheit des nichtmotorisierten Verkehrs, die Erreichbarkeit der Wohnungen und Gewerbebetriebe, die Luftqualität etc.

Solche Aussagen sind in der Konzeptstudie nicht enthalten. Die Stadtverwaltung bereitet daher gerade die Vergabe einer verkehrstechnischen Untersuchung vor, welche die Auswirkungen eines solchen Eingriffes beschreibt. Auch die Konzepte für die Wersener Straße und die Natruper Straße zwischen An der Bornau und Rißmüllerplatz sollen in diesem Zusammenhang untersucht und ggf. weiterentwickelt werden. Insbesondere sollen auch Lösungen entwickelt werden, die kurzfristig die Sicherheit von Radfahrern an der Wersener Straße erhöhen und den Erhalt der Bäume im Mittelstreifen berücksichtigen.

Verkehrsversuche können grundsätzlich nur dann angeordnet werden, wenn sie maßgeblich dem Ziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen und eine konkrete Gefahrenlage vorliegt. Verkehrsversuche mit dem (alleinigen) Ziel der Busbeschleunigung sind nicht zulässig. Gleichzeitig besteht auch die Anforderung einer aufwändigen Evaluation. Diese Evaluation hat bei vergleichbaren Versuchen in anderen Städten mehrere Mitarbeiter gebunden, die nicht mehr für andere Zwecke eingesetzt werden konnten. Hier ist demnach auch ein personeller Engpass zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass für die Evaluation repräsentative Verhältnisse vorherrschen sollten. Diese sind derzeit durch die Baumaßnahme Neuer Graben nicht gegeben.

Die Verwaltung arbeitet daran, die verkehrlichen Auswirkungen durchgehender Umweltspuren zwischen Osnabrück-Halle und Luisenstraße für die Busbeschleunigung zu erfassen und zu bewerten. Ein Ergebnis konnte aufgrund vieler paralleler Anforderungen jedoch noch nicht ausgearbeitet werden. Über die Ergebnisse wird zu gegebener Zeit informiert.

Eine Umsetzung ist aufgrund der begrenzten Kapazitäten, der Klärung der Rechtssicherheit und der Baumaßnahmen im Umfeld noch nicht erfolgt.

Zu 3.:

Das ursprüngliche Ziel des UVM ist die Verflüssigung des Verkehrs aus Gründen der Luftreinhaltung. Maßnahmen zur ÖPNV-Beschleunigung könnten teilweise kontraproduktiv sein.

Es ist dennoch beabsichtigt, dass ab Mitte 2024 die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, dass an allen Knotenpunkten mit Anschluss an das UVM Busse erkannt und beschleunigt werden können, unabhängig von der Frage, ob dort Bussonderfahrstreifen bestehen. Vorher können aufgrund der notwendigen Evaluierung (Vergleich Vorher-Nachher) keine Änderungen an den Steuergeräten vorgenommen werden.

Eine Dosierung des Verkehrs („Pförtnerampeln“) kann bis auf Weiteres nur vorgenommen werden, wenn es aus Gründen der Luftreinhaltung erforderlich wird.

Kategorie

Anfrage | Verkehr

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