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02.04.24 –
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Verbesserung der Radverkehrsbedingungen in Osnabrück bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 19.04.2024 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Dies lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig sagen. Im GIS der Stadt Osnabrück ist erfasst, in welchen Straßenabschnitten Einbahnstraßenregelungen gelten, jedoch nicht, welche davon für den Radverkehr freigegeben sind. Es handelt sich um 142 Straßenabschnitte. Die Verwaltung schätzt, dass ca 90% davon für den Radverkehr freigegeben sind.
Die präzise Ermittlung, welche Einbahnstraßen ohne Freigabe sind, und die daher geprüft werden müssten, kann nur nach Ortskenntnis und Recherche in Straßenfotos erfolgen. Dies wird aufgrund der personellen Ressourcen einige Zeit in Anspruch nehmen.
Zu 2.:
Dies muss in einer Einzelfallprüfung der jeweiligen Straßen festgelegt werden. In aller Regel wird dazu eine Verkehrsschau erforderlich sein.
Zu 3.:
Die Verwaltung hat mit der Erfassung der Einbahnstraßen begonnen, eine belastbare Beurteilung zur möglichen Freigabe des Radverkehrs ist aktuell aber aus den o.g. Gründen noch nicht möglich. Sobald hierzu belastbare Erkenntnisse vorliegen, wird die Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hierüber berichten.
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