Die Verwaltung wird beauftragt, in Ergänzung zum Radverkehrsplan 2030, die Radverkehrsanlagen rund um die weiterführenden Schulen und Berufsschulen in Osnabrück zu analysieren und ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung vorzulegen.
17.03.20 –
Antrag zur Ratssitzung am 17.03.2020
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Ergänzung zum Radverkehrsplan 2030, die Radverkehrsanlagen rund um die weiterführenden Schulen und Berufsschulen in Osnabrück zu analysieren und ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung vorzulegen. Zu betrachten ist dabei ein für die Nutzung des Fahrrades geeigneter Radius (ca. bis zu sieben km).
Zu berücksichtigen sind u.a. folgende Fragestellungen:
Aus welchen Bereichen kommen die Schüler*innen schwerpunktmäßig?
Welche Radinfrastruktur können sie nutzen?
Wie können die Hauptschulwege ausgebaut oder gute Alternativrouten angeboten werden?
Wie können Wege mit dem Fahrrad zur Schule auf Hauptwegen gebündelt werden?
Welcher Winterdienst ist notwendig?
Wie werden Radverkehr und Elterntaxi getrennt?
Wie ist die Abstellsituation an den Schulen zu verbessern?
Für die Wege zu und von den Grundschulen in der Stadt Osnabrück, verweist der Rat auf den Beschluss vom 10.05.2016 „Verkehrssicherheit an Schulen“ (VO/2016/6971 - ris.osnabrueck.de/bi/vo021.asp) und wünscht, schneller zu konkreten Lösungen an den einzelnen Schulstandorten zu kommen.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e: Nachhaltige Mobilität (Ziel 2016 - 2020)
Sachverhalt: Die Diskussion über den sicheren Schulweg seit der Umstellung des Busliniennetzes hat erneut deutlich gemacht, dass Schüler*innen schnell und sicher zu ihrer Schule kommen sollen und dass vielfach eher das „Elterntaxi“ bemüht wird, statt das Fahrrad zu wählen. Grund hierfür ist die große Sorge von Eltern, dass der Radweg nicht sicher genug sei.
Das entspricht der allgemeinen Erkenntnis, dass nur dann ein Großteil von Autofahrer*innen auf das Rad umsteigen wird, wenn die Radinfrastruktur ein sicheres Fahren in jeder Situation ermöglicht. Daher unternimmt die Stadt Osnabrück große Anstrengungen, das Radwegenetz so auszubauen, dass die Nutzer*innen darauf sicher sind.
Um das Radfahren für die Wege zur und von der Schule besser und sicherer zu machen, ist der Radverkehrsplan wie beantragt zu ergänzen. Es könnte z.B. das bereits beteiligte Planungsbüro SHP, das den „Radverkehrsplan 2030“ betreut hatte, beauftragt werden, diese Ergänzung vorzunehmen und die Situation rund um die weiterführenden Schulen in einem Radius von z.B. sieben Kilometer zu begutachten: Aus welchen Räumen kommen die Schüler*innen schwerpunktmäßig? Welche Radinfrastruktur können sie bereits jetzt nutzen? Welche Querverbindungen sind möglich? Wie können Hauptschulrouten ausgebaut oder gute Alternativrouten angeboten werden? Welcher Winterdienst ist notwendig? Wie werden die Verkehrswege von Radverkehr und „Elterntaxi“ getrennt?
Zu beachten ist auch die Abstellsituation für Räder, wobei an dieser Stelle noch einmal an den Ratsbeschluss vom 05.04.2011 hingewiesen wird, bei neuen Baumaßnahmen insbesondere die Fahrradabstellanlagen zu verbessern (überdacht, gut einsehbar mit Fahrradanlehnbügeln und ausreichendem Seitenabstand).
Da der Schulweg mit dem Rad für Schüler*innen der Grundschulen eher weniger von Bedeutung ist, sollen die Grundschulen zunächst aus der beantragten Überprüfung ausgenommen werden. Grundschüler*innen dürfen erst in der vierten Klasse nach bestandener Radfahrprüfung mit dem Rad zur Schule fahren, die sich i.d.R. in der Nähe befindet und können dabei als Kinder noch den Fußweg benutzen, wenn sie es nicht
vorziehen, den Roller zu nehmen. Allerdings wird an dieser Stelle auf den Ratsbeschluss vom 10.05.2016 „Verkehrssicherheit an Schulen“ hingewiesen und daran erinnert, schneller
zu konkreten Lösungen an den einzelnen Schulstandorten zu kommen, da nach wie vor vor allem an Grundschulen Schüler*innen durch die „Elterntaxis“ gefährdet werden.
Der Antrag wurde beschlossen. Alle Informationen zu diesem Antrag und dem weiteren Verfahren gibt es hier.