16.09.08 –
Abweichender Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück bekräftigt vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen die Festlegungen des FNP von 2001, wonach das Landschaftsschutzgebiet Nettetal in seiner Gesamtheit gemäß § 24, 26, 28 a und b NNatG als vorrangiger bzw. bedeutsamer Bereich für Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung in und aus Richtung Nettetal mit dem Ziel zu überprüfen, diesen Schutzstatus des Nettetals zu erhalten und dauerhaft abzusichern. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Abstimmungsgespräche mit dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Wallenhorst bezüglich der Verkehrsführung aufzunehmen. Die Ergebnisse dieser Gespräche sind dem Fachausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.
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