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08.12.09 –
Abweichender Beschluss:
a) Ursprungsantrag der Fraktion von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Verwaltung auf, gegenüber dem Bund und dem Land dafür einzutreten, dass die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften erhalten bleibt. Der im Februar 2009 mit den Ländern gefundene Kompromiss der verfassungsrechtlichen Absicherung des Modells der Arbeitsgemeinschaft und des Optionsmodells muss weiterverfolgt werden. Zudem darf es keine Einschränkungen für flexible, vor Ort zu steuernde Arbeitsmarktprogramme geben.
Sollte eine Verfassungsänderung politisch nicht durchsetzbar sein, fordert der Rat die umgehende Ausarbeitung eines Kooperationsmodells der beiden Leistungsträger ein, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung gerecht wird und die lokale Zusammenarbeit der Träger so gut wie möglich erfüllt.
Unter dem Vorbehalt einer aufgabengerechten Finanzausstattung soll die geteilte Leistungsträgerschaft der Stadt für die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie die flankierenden sozialintegrativen Eingliederungsleistungen einerseits und der Bundesagentur für Arbeit für das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld sowie die Eingliederungsleistungen des Bundes andererseits erhalten bleiben.
Durch die Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II und den damit verbundenen Finanzverschiebungen zwischen den staatlichen Ebenen dürfen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Stadt entstehen.
b) Änderungsantrag der CDU-Fraktion
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird zugesagt, dass die bestehenden Optionskommunen ihre Aufgabe unbefristet wahrnehmen können sollen. Die Stadt Osnabrück bittet die Bundesregierung, eine Öffnung der bestehenden Optionskommunen zu ermöglichen.
Auf dieser Basis will die Stadt Osnabrück das Optionsmodell für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch eine Kooperation mit dem Landkreis Osnabrück erreichen. So kann die Umsetzung des dort sehr erfolgreichen Optionsmodells auch in der Stadt Osnabrück ermöglicht werden.
Sollte dieser Weg nicht gegangen werden können, fordert der Rat der Stadt Osnabrück die Verwaltung auf, gegenüber dem Bund und dem Land dafür einzutreten, dass die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften erhalten bleibt.
Durch eine mögliche Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II und damit verbundenen Finanzverschiebungen zwischen den staatlichen Ebenen dürfen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Stadt entstehen.
c) Änderungsantrag der FDP-Fraktion
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen auch unter Kostenaspekten, ob ein gemeinschaftliches und einheitliches Verfahren zur Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose zusammen mit dem Landkreis Osnabrück möglich und sinnvoll ist.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich bei einer Enthaltung angenommen.
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