Optionszwang des Staatsangehörigkeitsrechts

05.03.13 –

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben seit 1990 automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil ein Daueraufenthaltsrecht besitzt. Bis sie 23 Jahre alt sind, müssen sie sich für eine Staatbürgerschaft entscheiden, d.h. sie müssen sich aus der Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes der Eltern entlassen lassen, was wohl teilweise langwierig ist. Der erste Jahrgang, den das betrifft, über 3.300 junge Menschen, wird dieses Jahr 23 Jahre alt. Hier scheint es nun Probleme zu geben, wenn die jungen Menschen das Verfahren nicht rechtzeitig angehen. Sie verlieren dann ihren deutschen Pass und ihnen steht ein zeitraubendes und teures Einbürgerungsverfahren bevor. 

Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterliegen derzeit rund 444.000 Kinder und Jugendliche der Optionsregelung. Die Zahl derer, denen ab 2013 der Verlust des deutschen Passes droht, liegt pro Jahr bei rund 4.000. Die Zahlen steigen und liegen 2018 bei über 40.000 Betroffenen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie hoch ist die Zahl der in der Stadt Osnabrück vom Optionszwang des Staatsbürgerschaftsrechts betroffenen jungen Menschen in 2013 und den jeweiligen Folgejahren?
  2. Welche Schritte unternimmt die Stadt Osnabrück, um die betroffenen jungen Menschen rechtzeitig auf den ggf. eintretenden Fall des Verlustes der deutschen Staatsbürgerschaft in geeigneter Form hinzuweisen?
  3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einbürgerungsquote zu erhöhen?

 

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Anfrage | Migration, Integration | Verwaltung

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