Soziale und ökologische Kriterien bei der Beschaffung

17.11.09 –

Der Rat hat in der Vergangenheit verschiedene soziale und ökologische Kriterien für die Beschaffung der Verwaltung beschlossen. Zuletzt am 04. März 2008 hat der Rat auf einen Änderungsantrag der Grünen hin einstimmig die Verwaltung beauftragt, eine Gesamtschau dieser Beschlüsse vorzunehmen und den aktuellen verwaltungsrechtlichen Rahmen hierzu darzustellen. Ein Ergebnis steht nach wie vor aus.

Zugleich haben Bundestag und Bundesrat Anfang 2009 auf Initiative der Bundesregierung im Rahmen einer Vergaberechtsreform auf der Basis zweier EU-Richtlinien beschlossen, dass ökologische und soziale Kriterien explizit berücksichtigt werden können und damit viele offene Rechtsfragen geklärt.

Der Deutsche Städtetag hat nun eine entsprechende Handreichung für die sozial verantwortliche Beschaffung vorgelegt. Entsprechendes gibt es für ökologische Kriterien vom Umweltbundesamt. Wir fragen vor diesem Hintergrund die Verwaltung:

  1. Wann wird der Ratsauftrag bearbeitet?
  2. Sieht die Verwaltung die öffentliche Hand in einer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung bei der öffentlichen Beschaffung?
  3. Überwacht die Verwaltung zurzeit die Einhaltung der bereits beschlossenen sozialen und ökologischen Kriterien und wenn ja, wie?

Herr Oberbürgermeister Pistorius beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 3:

Bei Bearbeitung des Ratsauftrages, die seit der Beschlussfassung andauert, zeigte sich, dass es mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist, einen Gesamtüberblick über alle in der Vergangenheit vom Rat gefassten Beschlüsse zur Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei Beschaffungen der Stadt Osnabrück zu erlangen.  Es gibt bei der Stadt Osnabrück keine zentralen Vergaben – mit Ausnahme bestimmter Beschaffungen (z. B. Energie, Telefondienstleistungen, Datenverarbeitung) -; vielmehr erfolgt die Vergabe dezentral über die einzelnen Fachbereiche und Dienststellen, die bei der Vergabe auch die jeweiligen Ratsbeschlüsse umsetzen (auch die in der Anfrage angesprochenen Ratsbeschlüsse wie z. B.  den zum Verzicht über die Verwendung von Tropenhölzern in städt. Einrichtungen, den zur Verwendung von Recycling-Papier und den zur Nachrüstung und Neubeschaffung städt. Dieselfahrzeuge zur Senkung der Feinstaubbelastung). In einigen Fällen sind Ratsbeschlüsse auch durch geänderte Technische Vorschriften überholt (wie z. B. FCKW-Verbot für Kühlgeräte).

Aufgrund der bisherigen Rechtslage war die Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Aspekte bei der Vergabe mit erheblichen rechtlichen Risiken behaftet. Umweltbezogene und soziale Kriterien wurden mit Ausnahme der Fälle, in denen der Leistungsgegenstand selbst in seinen Eigenschaften und Nutzungsmöglichkeiten sozialen und ökologischen Anforderungen gerecht werden musste, häufig als so genannte „vergabefremde Kriterien“ abgelehnt.

Die Vergaberechtsreform (Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009) stärkt die Anwendung sozialer und umweltbezogener Vergabekriterien. Nach dem neugefassten § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt, können für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an den Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte betreffen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Welche Vorgaben die Rechtsprechung für die Anwendung dieser Vorschrift machen wird, bleibt abzuwarten.

Zu 2:

Die Verwaltung sieht die öffentliche Hand in einer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung bei der öffentlichen Beschaffung. Sie sieht darüber hinaus jedoch auch ihre haushaltsrechtliche Verpflichtung, die verfügbaren Haushaltsmittel wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.

Beratungsverlauf:

Auf Nachfrage von Herrn Bajus bestätigt Herr Oberbürgermeister Pistorius, dass die bisherige Bearbeitungsweise des ursprünglichen Antragsgegenstandes unbefriedigend sei und entschuldigt sich hierfür. Zur Beantwortung der Frage 2 stellt Herr Oberbürgermeister Pistorius fest, dass es sich hierbei um keinen Widerspruch, sondern eine Aufzählung unterschiedlicher Kriterien handele.

Herr Bajus kritisiert nochmals die schleppende Behandlung dieser Angelegenheit wie auch organisatorische Mängel bei der Behandlung des Gegenstandes Beschaffungswesen der vorgestellten Anfrage.

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Anfrage | Arbeit, Wirtschaft | Haushalt, Finanzen | Verwaltung

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