30.09.14 –
Anfang August 2014 ist im westfälischen Werl ein Muslim in seinem Schützenverein König geworden. Weil laut Satzung nur Christen im Verein zugelassen sind, hat ihr Dachverband, die Historischen Schützenbruderschaften (BDHS), auf den Rücktritt des muslimischen Schützenkönigs gedrungen (http://www.noz.de/deutschland-welt/nordrhein-westfalen/artikel/495899/ein-muslim-darf-in-werl-kein-schutzenkonig-sein). Bereits in der jüngeren Vergangenheit hat es beim Umgang mit homosexuellen Schützenkönigen, unter Hinweis auf Satzungsregelungen, die Forderung gegeben, dass homosexuelle Schützenkönige und Schützenköniginnen ihre Lebenspartner nicht als „Mitregenten“ wählen dürfen (http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13915955/Schwuler-Schuetzenkoenig-darf-nur-mit-Frau-auf-Thron.html). Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
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