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04.11.08 –
Beschluss:
Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 464 – Gewerbepark Sutthauser Straße/nördl. BAB A 30 – soll unter der Maßgabe weitergeführt werden, dass die maximal zulässigen Gebäudehöhen auf 29,00 m begrenzt werden. Im Verfahren sind die bereits formulierten Fragenkomplexe (u. a. Denkmalschutz, Lärm, Verkehr, Kompensation) möglichst frühzeitig abzuarbeiten und die Ergebnisse den Ratsgremien vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird mehrheitlich von den Mitgliedern der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ratsmitglieder Herr Cheesemann und Herr Mierke gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion und des Oberbürgermeisters abgelehnt.
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