28.05.13 –
Herr Ralf Gervelmeyer hat uns aufgefordert, folgende Gegendarstellung zu veröffentlichen.
Gegendarstellung
Sowohl als Druckschrift als auch im Internet auf der Seite http:/www.fraktion-gruene-os.de ist in der Pressemitteilung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.05.2013 mit dem Titel "GRÜNE sehen neuen Güterbahnhofsinvestor kritisch" eine unrichtige Behauptung auf meine Person verbreitet worden, die ich wie folgt richtig stelle:
Unwahr ist, dass ich von "Säuberungsaktionen" gesprochen habe.
Wahr ist, dass ich nie von "Säuberungsaktionen" gesprochen habe.
Osnabrück, den 24.05.2013
gez. Ralf Gervelmeyer
Anmerkung: Nach dem Pressegesetz sind wir zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung bei Vorliegen eines berechtigten Interesses verpflichtet. Da in der entsprechenden Pressemitteilung nicht behauptet wurde/wird, Herr Gervelmeyer habe den beanstandeten Begriff benutzt, halten wird die Begründung für das Verlangen einer Gegendarstellung für unzutreffend. Gleichwohl kommen wir dem Begehren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nach.
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