09.03.21 –
Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion zum Antrag der CDU-Fraktion im Rat am 09.03.2021. Den Antrag gibt es hier.
Der Antrag wurde in folgender Fassung mehrheitlich beschlossen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück spricht sich grundsätzlich dagegen aus, weitere städtische Grundstücke im Höchstgebotsverfahren an Investoren zu verkaufen.
Für Grundstücke des Geschosswohnungsbaus besteht das Ziel, sie der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft "Wohnen in Osnabrück" zu verkaufen. Kooperationen der WiO mit den anderen Osnabrücker Wohnungsbaugesellschaften WGO, HVO und Stephanswerk bleiben möglich.
Ziel ist es, einen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Osnabrück zu leisten.
Schlägt die WiO das Kaufangebot aus, werden die Grundstücke in einem konzeptionellen Bieterverfahren angeboten.
Dabei sind Vergabekriterien zu beachten, die der Rat noch beschließen wird.
Ein wesentliches Kriterium der Vergaberichtlinien sollen soziale Kriterien sein, wie Familien mit Kindern das Bauen in Osnabrück zu ermöglichen – z.B. durch Preisnachlässe wie beim Baugebiet "In der Gartlage" (2010).
Der Verkauf von Grundstücken soll nicht an einen Bauträger gebunden sein.
Vorgaben zur Gestaltung (wie Dachbegrünung, Energiestandard, Fassaden, Außenanlagen) werden über die Pacht- bzw. Kaufverträge oder andere geeignete Instrumente geregelt.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Entwicklung neuer Baugebiete mit städtischen Flächen eine Vorlage zu erarbeiten, die die grundsätzlichen Vorschläge dieses Antrags aufgreift und konkretisiert.
Auf der Basis dieses dann gefassten Ratsbeschlusses wird es für jedes Baugebiet spezifische Richtlinien geben.
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Antrag | Stadtentwicklung | Themen | Wohnen
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