
30.08.16 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, alle städtischen Baugrundstücke und Gebäude bzw. Immobilien, die aktuell vermietet werden, in eine kommunale Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft zu überführen. Es ist zudem zu prüfen, welcher rechtsorganisatorische und steuerliche Aufbau der Gesellschaft zu wählen ist, damit eine effiziente und effektive Aufgabenerfüllung erfolgen kann und ob eine Anbindung an die OBG sinnvoll ist.
Ziel der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ist es, neben der Schaffung von bezahlbaren Wohnraum und der Bewirtschaftung der eigenen wohnungswirtschaftlichen Liegenschaften, aktiv die gesellschaftspolitischen Herausforderungen, wie demografischer Wandel, Quartiers- und Stadtentwicklung und Ressourceneffizienz zu steuern.
Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang auch darzustellen, wie die Wohnungsbaugesellschaft strukturiert werden soll. Dabei ist zu erläutern, in welchen zeitlichen Schritten der Aufbau der Gesellschaft erfolgt und ob bis zum Vollausbau Teilleistungen durch Dienstleister erbracht werden können.
Zudem ist zu prüfen, ob und wie den Bürgerinnen und Bürgern eine finanzielle Beteiligung (z.B. Bürgerfonds) ggf. über ein Spar-Produkt beteiligter Banken angeboten werden kann.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
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