15.05.19 –
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) Leipzig über die Rechtmäßigkeit der Betriebsgenehmigung des Trianel-Kohlekraftwerks in Lünen äußert sich die Ratsfraktion der Osnabrücker GRÜNEN kritisch. Der BUND hatte gegen die Genehmigung wegen zu hohem Schadstoffausstoß geklagt und zunächst vor dem OVG in Münster verloren. Das BVG hebt dieses Urteil nun auf und verweist es zur erneuten Verhandlung nach Münster zurück. An dem Kraftwerksprojekt sind die Stadtwerke Osnabrück mit 5,28 Prozent beteiligt. „Damit geht der Rechtsstreit noch Jahre weiter. Und immer deutlicher wird, die Entscheidung von CDU, SPD und FDP für diese Investition war nicht nur ein klimapolitisches Eigentor. Auch betriebswirtschaftlich ist das Investment der Stadtwerke ein einziges Fiasko“, erklärt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Volker Bajus.
Wenn es bei dem Kohleausstiegsplan der Bundesregierung bleibt, dann könnte das Kraftwerk Lünen 2038 als eines der letzten vom Netz gehen. „Das ist aus unserer Sicht klimaschutztechnisch deutlich zu spät. Besser wäre, der Bund würde deutlich früher aussteigen. Das bekämen die Anteilseigner dann auch kompensiert“, so Bajus. Wenn aber das Gericht am Ende doch die Betriebsgenehmigung kassiere, dann werde das teuer. Auch für die Stadtwerke in Osnabrück. „Das ist dann ein Totalverlust, den wir auch in Osnabrück abschreiben müssen. Die Fehler der Kohlefreunde in Osnabrück holen sie immer wieder ein. Es ist Zeit, die Stadtwerke Osnabrück auf 100-Prozent Klimaneutralität und die Zukunft umzustellen und sich von den Altlasten zu befreien“, so Bajus abschließend.
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Haushalt, Finanzen | Klimaschutz | Pressemitteilung | Verwaltung
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