BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Altkleidercontainer in Osnabrück

Altkleidercontainer in Osnabrück / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Betriebsausschuss Osnabrücker ServiceBetrieb am 04.09.2025

22.08.25 –

Sachverhalt:

In vielen Regionen Deutschlands werden aktuell Altkleidercontainer abgebaut oder die Sammlung von Altkleidern wird reduziert. Ursächlich hierfür ist vor allem, dass der Markt für gebrauchte Textilien aufgrund der zunehmend schlechten Qualität der gespendeten Kleidung eingebrochen ist und viele Hilfsorganisationen und Verwertungsfirmen die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Weiterverarbeitung nicht mehr decken können oder wollen, da sie kaum noch Erlöse für die Kleidung erzielen.

Der Abbau von Altkleidercontainern hat nicht nur zur Folge, dass die Entsorgungsmöglichkeiten für die Bürger:innen eingeschränkt werden. Auch haben Hilfsorganisationen, die mit den Erlösen aus dem Altkleiderverkauf rechnen, finanzielle Einbußen, was sich wiederum auf ihre sozialen Projekte auswirken kann. Zudem können fehlende Entsorgungsmöglichkeiten zu mehr Vermüllung und einer höheren Belastung der Restmüllentsorgung und damit zu höheren Entsorgungskosten führen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie stellt sich die Situation in Osnabrück dar, wie viele Altkleidercontainer gibt es (mit Angabe der Standorte und Organisationen) und ist geplant, diese abzubauen oder die Sammlung von Altkleidern zu reduzieren?
  2. Inwieweit plant die Verwaltung mit Szenarien im Fall des Abbaus von Altkleidercontainern und welche Alternativen wären grundsätzlich denkbar?
  3. Nach welchen Standards erfolgt die Vergabe von Altkleidersammelstellen auch mit Blick auf potentielle private Anbieter und welche Auswirkungen resultieren bislang aus der seit dem 1. Januar 2025 geltenden verpflichtenden Getrenntsammlung von Alttextilien? 


In ihrer Mitteilungsvorlage vom 04.09.2025 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.:

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die gesetzliche Pflicht für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), Textilabfälle getrennt zu sammeln. Ziel ist es, mehr Textilien wiederzuverwenden oder zu recyceln. Leider wurde diese gesetzliche Neuregelung aufgrund der Berichterstattung oftmals so verstanden, dass nun jegliche Textilien der getrennten Sammlung zuzuführen seien, also auch zerschlissene, stark verschmutzte oder unbrauchbare Alttextilien. Dies ist ein Missverständnis: Es kann nur darum gehen, „gebrauchstaugliche“ Alttextilien und Schuhe zu erfassen. Nur diese gehören in die Altkleidercontainer.

Die neuen gesetzlichen Anforderungen und vor allem deren Fehlinterpretation stellen Sammler und Verwerter als auch den Osnabrücker Servicebetrieb (OSB) vor praktische Herausforderungen. Gleichzeitig erschwert die aktuelle Marktlage die wirtschaftliche Durchführung der Sammlung und der Verwertung von Alttextilien.

Bereits seit Herbst 2024 ist der Markt für Altkleider in einer tiefen Krise. Die Preise für Alttextilien sind stark zurückgegangen und haben inzwischen teilweise den Zuzahlungsbereich erreicht, die Sammler müssen dann für die Verwertung des Materials Geld zahlen. Die Hauptursachen sind:

  • Schlechte Qualität der Alttextilien (Fast Fashion).
  • Gestiegene Menge an Alttextilien.
  • Gestiegener Anteil an Müll und nicht verwertbaren Alttextilien in Altkleidercontainern.
  • Schwieriger Export von Secondhand-Ware.
  • Geringere Nachfrage nach Produkten aus Alttextilien.
  • Gestiegene Transport- und Sortierkosten.

Dies führt auch in der Stadt Osnabrück dazu, dass das Aufkommen an Alttextilien steigt und gleichzeitig von gewerblichen Sammlern und gemeinnützigen Organisationen Altkleidercontainer weniger regelmäßig geleert werden als üblich.

Die Folge sind nebenstehende Säcke und teilweise auch lose abgelegte Alttextilien, die wiederum weitere illegale Müllablagerungen anziehen. In den letzten Monaten ist der Aufwand zur Beseitigung dieser illegalen Müllablagerungen für den OSB stark angestiegen.

An problematischen Containerstandorten hat der OSB aus diesem Grund probeweise die Altkleidercontainer abgezogen, was nach aktuellem Stand dort zu einem Rückgang der wilden Müllablagerungen geführt hat. Der OSB befindet sich mit diesem Vorgehen noch in der Testphase und beobachtet die Entwicklung stetig.

Hinsichtlich der Sammlung von Alttextilien sind verschiedene Kategorien in der Stadt Osnabrück zu unterscheiden:

  1. Altkleidercontainer im öffentlichen Verkehrsraum (mit Sondernutzungserlaubnis durch den FB 32 Bürger und Ordnung, z.B. auf Gehwegen).
  2. Altkleidercontainer auf städtischen Grünflächen (mit Sondernutzungserlaubnis durch den OSB nach Grünflächensatzung).
  3. Altkleidercontainer auf städtischen Grundstücken (z.B. Recyclinghöfen und Gartenabfallplätzen).
  4. Altkleidercontainer auf gewerblichen Grundstücken (z.B. auf Supermarktparkplätzen mit Erlaubnis der Grundstückseigentümer).
  5. Straßensammlungen.

Der Containerbestand der Kategorien 1-3 ist dem OSB bekannt: In der Stadt Osnabrück gibt es derzeit insgesamt 128 Altkleidercontainerstandorte mit 194 Behältern:

  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 38 Standorte mit 56 Behältern.
  • Heilpädagogische Hilfe Osnabrück (HHO): 54 Standorte mit 73 Behältern.
  • Osnabrücker Servicebetrieb (OSB): 34 Standorte (davon 19 Standorte an Recyclinghöfen und Gartenabfallplätzen) mit 55 Behältern.
  • Gewerblicher Sammler: 10 Standorte mit 10 Behältern (Standorte überwiegend identisch mit DRK, HHO und OSB).

Zu den Kategorien 4 und 5: Informationen, auf wie vielen privaten Flächen (z.B. Supermarktparkplätzen) gewerbliche Sammler welche Anzahl an Altkleidercontainern aufgestellt haben, liegen dem OSB leider nicht vor; auch über den Umfang der Straßensammlungen ist nichts im Detail bekannt. Eine gewerbliche Sammlung von Alttextilien haben bislang knapp 50 Unternehmen bei der Unteren Abfallbehörde angezeigt. Wie viele dieser Unternehmen noch aktiv sind, ist beim OSB ebenfalls nicht bekannt. Angesichts der desolaten Marktsituation ist damit zu rechnen, dass die gewerblichen Sammler ihre Aktivitäten stark eingeschränkt haben.

Zu 2.:

Bislang wurden von DRK, HHO und OSB nur vereinzelt Altkleidercontainer aus dem Stadtgebiet abgezogen.

Von Standorten gewerblicher Sammler (z.B. auf Supermarktparkplätzen) hat der OSB ebenfalls vereinzelt davon erfahren, das Altkleidercontainer aufgrund der geschilderten Problematik abgezogen wurden.

Für die Stadt Osnabrück ist dennoch die Entsorgungssicherheit gewährleistet, da an den Sammelstellen des OSB, z.B. auch am Abfallwirtschaftszentrum Piesberg, Altkleider und Schuhe abgegeben werden können.

Die Abnahme von Alttextilien für ein Recycling und eine Wiederverwendung ist bislang noch sichergestellt, wobei auch für den OSB ein deutlicher Preisverfall zu verzeichnen ist. Parallel steigt die Menge an Störstoffen in den Altkleidercontainern, die vom OSB kostenintensiv aussortiert und mit dem Restabfall entsorgt werden müssen.

Sollte die Abnahme von Alttextilien vollständig zusammenbrechen, müssten auch Altkleider beispielsweise als Restabfall entsorgt werden, wenn die Zwischenlagermöglichkeiten sowohl zeitlich als auch räumlich ausgeschöpft sind.

Zu 3.:

In der Vergangenheit waren im öffentlichen Verkehrsraum gemäß oben genannter Kategorie 1 nur Altkleidercontainer von gemeinnützigen Organisationen und vom OSB aufgestellt.

Seit Mitte 2024 hat auch ein gewerblicher Sammer für Alttextilien die Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von 10 Behältern an 10 Standorten im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Osnabrück.

Vor den oben dargestellten Hintergründen möchte der OSB als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) die Erfassung von Alttextilien organisatorisch neu strukturieren und in einem zu erstellenden Konzept dokumentieren. Das Konzept soll sowohl die abfallrechtlichen/abfallwirtschaftlichen Erfordernisse als auch die straßenrechtlichen Aspekte abdecken. Bestandteil der Betrachtung sollen auch die Rolle und die Einbindung der privatwirtschaftlichen und der gemeinnützigen Sammler für Alttextilien sein.

Für die Einsammlung von Alttextilien im öffentlichen Verkehrsraum müssen Einsammler über eine Sondernutzungserlaubnis verfügen. Ziel der Arbeiten ist, als Grundlage solcher Sondernutzungserlaubnisse ein Standortkonzept aufzustellen, das von den städtischen Gremien zu beschließen ist. Solche Standortkonzepte wurden auch schon in anderen Kommunen (bspw. Wiesbaden, Saarbrücken) aufgestellt.

Die Erstellung des Konzeptes ist bereits gestartet. Details zu den Inhalten werden nach Fertigstellung des Konzeptes bei einer der nächsten Sitzungen den Gremien zur Beschlussfindung vorgelegt.

Kategorie

Anfrage | Entsorgung, Abfall

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