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23.09.22 –
Sachverhalt:
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE hat ergeben, dass sich zum Zeitpunkt 31.12.2021 242.029 Menschen mit einer Duldung in Deutschland aufhielten. In Niedersachsen lebten zum gleichen Zeitpunkt 22.018 Menschen mit einer Duldung.
Eine Duldung ist die „Aussetzung der Abschiebung“. Ist die Abschiebung von ausreisepflichtigen Menschen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, wird die Abschiebung ausgesetzt (§60a Abs. 2 AufenthG) – die Menschen erhalten eine Duldung in Deutschland. Damit sind sie aber weiterhin prinzipiell ausreisepflichtig und besitzen keinen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus in Deutschland. Eine Duldung gilt teilweise nur wenige Tage bis maximal sechs Monate, in einigen Fällen auch länger, zum Beispiel bei der sogenannten Ausbildungsduldung für die Zeit der Ausbildung. Die Duldung kann jederzeit fristlos widerrufen werden. Geduldete Menschen können also grundsätzlich jeden Tag abgeschoben werden, sobald eine Abschiebung möglich ist.
Für eine Duldung gibt es verschiedene Gründe, zum Beispiel fehlende Reisedokumente, die eine Reise unmöglich machen, oder einen Abschiebestopp in das Herkunftsland. Eine Duldung erhalten auch Menschen, von denen nicht erwartet werden kann, dass sie ausreisen, wie zum Beispiel Eltern aufenthaltsberechtigter minderjähriger Kinder, unbegleitete Minderjährige oder Menschen, die zum Zwecke der Ausbildung oder Beschäftigung geduldet sind. Auch gesundheitliche oder persönliche Härtefallgründe können gegen eine Abschiebung sprechen.
Geduldete unterliegen aufgrund ihres nicht rechtmäßigen Aufenthaltsstatus erheblichen Restriktionen beim Zugang zu Integrationsmöglichkeiten. Menschen, die eine „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ (gemäß § 60b AufenthG) besitzen oder aus einem sog. „sicheren Herkunftsland“ kommen, darf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden. In anderen Fällen steht sie im Ermessen der Ausländerbehörden. Geduldete haben auch keinen Zugang zu einem Integrationskurs. So haben sie keine Möglichkeit, die deutsche Sprache zu erlernen. Dies ist jedoch eine Grundvoraussetzung, um sich integrieren zu können. So ist erklärbar, warum nur jährlich eine geringe Zahl von Geduldeten ein Bleiberecht erhält, für die eine „nachhaltige Integration“ – wie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts oder die Kenntnis der deutschen Sprache - Voraussetzung ist.
Die Bundesregierung hat in ihren Koalitionsvereinbarungen Öffnungen bzw. Erleichterungen bei den Voraussetzungen zur Erlangung eines Bleiberechtes niedergelegt. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrechts sollen die Zahl der Langzeitgeduldeten reduziert und die Praxis der zum Teil jahrelangen Kettenduldungen für den erfassten Personenkreis beendet werden. Menschen, die seit fünf Jahren geduldet in Deutschland leben und oft Teil unserer Gesellschaft sind, erhalten endlich eine Perspektive. Kommunen und Unternehmen richten große Erwartungen an das neue Gesetz, denn dieses bietet eine wirksame Maßnahme gegen den Arbeitskräftemangel.
Mit einer Beschlussfassung ist im zum Ende des Jahres zu rechnen.
Wir fragen die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 22.09.2022 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Zahl der Menschen in Osnabrück, die eine Duldung besitzen, insgesamt: 574 Personen
a) 144 Personen
b) 18 Personen
c) 24 Personen
Zu 2.:
Zahl von Menschen, die eine Duldung besitzen und bereits vor 2017 nach Deutschland eingereist sind, insgesamt: 343 Personen
a) 83 Personen
b) 6 Personen
c) 19 Personen
Zu 3.:
Die Ausländerbehörde der Stadt Osnabrück überprüft im Rahmen des Vorgrifferlasses des Nds. MI bei jeder Duldungsverlängerung, ob nach Inkrafttreten ein Chancenaufenthaltsrecht in Frage kommen würde.
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